sgsw Rechtsformänderung
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Diese Analyse basiert auf den Kommissionsprotokollen und dem Fragenkatalog.
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Zusammenfassung: Umwandlung der St.Galler Stadtwerke in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen
Erstellt für: Fraktionsanalyse
Zeitraum: Mai 2025 – April 2026
Basis: 39 Dokumente inkl. Vorlage, 7 Protokolle der Spezialkommission, Aktennotizen, Finanzunterlagen
1. Ausgangslage und Kernvorlage
1.1 Die Vorlage des Stadtrats (6. Mai 2025)
Der Stadtrat beantragt die Umwandlung der heutigen unselbständigen St.Galler Stadtwerke (sgsw) in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen. Die zentralen Eckpunkte:
Finanzielle Ausstattung:
- Dotationskapital: CHF 120 Mio. (Umwandlung von Darlehen)
- Darlehen: maximal CHF 375 Mio.
- Übertragung von Assets: Buchwert maximal CHF 775 Mio. (Sachanlagen ca. CHF 611 Mio., Finanzanlagen ca. CHF 64 Mio., Reserve CHF 100 Mio.)
- Nicht übertragene Grundstücke: Drei Parzellen in Goldach (Verkehrswert CHF 6.6 Mio.) verbleiben bei der Stadt
Rechtliche Struktur:
- Stadt St.Gallen bleibt Alleineigentümerin
- Subsidiäre Haftung der Stadt (statt umfänglicher Haftung)
- Eigene Rechtspersönlichkeit für die sgsw
- Verwaltungsrat als strategisches Führungsorgan
- Stadtrat sitzt im Verwaltungsrat
Begründung des Stadtrats:
Die heutigen Hemmnisse der unselbständigen Form:
1. Innovations- und umsetzungshemmende Kultur im politisch geprägten Umfeld
2. Eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeiten: Langwierige und öffentliche Prozesse gefährden Vertraulichkeit bei Verhandlungen
3. Fehlende fachliche strategische Führung: Nur politische Aufsicht durch Stadtrat, keine professionelle Governance
4. Personalproblematik: Schwierigkeiten bei Rekrutierung von Fachkräften wegen unattraktiver Anstellungsbedingungen
Die drei Kernaufgaben der sgsw:
1. Versorgungssicherheit (Wasser, Strom, Gas, Wärme)
2. Energiewende (Dekarbonisierung, erneuerbare Energien, Netto-Null bis 2050)
3. Wirtschaftlichkeit (Gewinnausschüttung an Stadt, Rückzahlung Darlehen nach Hochinvestitionsphase)
1.2 Investitionskontext
Die sgsw stehen in einer Hochinvestitionsphase (2024-2030):
- Gesamtinvestitionen: ca. CHF 400 Mio.
- Davon Elektrizitätsversorgung: CHF 189 Mio.
- Davon Fernwärme: CHF 129 Mio.
- Verschuldungspeak bis ca. CHF 500 Mio. erwartet (ca. 2030)
2. Verlauf der Diskussion und Spannungsbogen (7 Sitzungen)
Sitzung 1 (16. Mai 2025): Einführung und Zielsetzung
Die Kommission erhält eine Einführung in die Vorlage mit externem Berater (Lukas Lang, EVU Partners). Es werden die grundsätzliche Marktlage und die Herausforderungen für Energieversorger dargelegt:
- Zunehmende Wettbewerbsdynamik
- Kantonswerke expandieren in kommunale Heimmärkte
- Notwendigkeit von "gleich langen Spiessen" für sgsw
Erste kritische Fragen entstehen zu:
- Finanztechnischem Übergang
- Bewertung von Assets
- Rolle und Kompetenzen des Verwaltungsrats
Sitzung 2 (19. Juni 2025): Erste Detaildiskussion
Die Kommission beginnt mit der Diskussion von Antworten auf ihre Fragen. Es zeigt sich bereits eine politische Spaltung:
- Bürgerliche Seite: Grundsätzlich unterstützend, aber kritisch bei Details der Governance
- SP/Grüne: Kritisch bzgl. Notwendigkeit der Verselbständigung, fordern Alternativen
Zentrale Diskussionspunkte:
- Genauere Zahlen zur Eigenkapitalausstattung gefordert
- Fragen zur Bewertung von Liegenschaften
- Rolle der Finanzkontrolle (möchte gerne Revisionsstelle bleiben)
Sitzung 3 (15. August 2025): Finanztechnischer Übergang – Kernpunkte werden sichtbar
Teilnahme von Finanzdirektion (FIN) und Finanzkontrolle (Fiko) – dies ist die zentrale Sitzung für finanzielle Aspekte.
Zentrale Aussagen von FIN (Armin von Wehrden):
Eigenkapitalausstattung:
- Ziel: 50% Eigenkapitalquote als Startbasis (Benchmark: Schweizer Median 57.2%)
- Erreicht durch Umwandlung von CHF 120 Mio. Darlehen in Dotationskapital
- Fremdkapital Ende 2024: CHF 344 Mio.
- Verschuldungspeak bis CHF 500 Mio. durch Fernwärme- und Stromnetzausbau
- Nach Hochinvestitionsphase höhere Ablieferungen möglich
Kapitalbeschaffung:
- Unternehmen soll "bankable" werden und selbständig Geld am Kapitalmarkt beschaffen können
- Ziel: Unabhängigkeit vom städtischen Kreditrecht
Kritische Diskussionspunkte:
1. Negatives Eigenkapital der Sparte Telekom:
- Amt für Gemeinden hat in Verfügung vom 13.12.2024 darauf hingewiesen
- Nicht geklärt: Wie wird Restdefizit ausgeglichen?
- Quersubventionierung im regulierten Bereich nicht erlaubt
- Problem bleibt bestehen, unabhängig von Rechtsformänderung
2. Glasfaser-Problematik:
- "Man hinkt dem Businessplan meilenweit hinterher"
- Defizite müssen aus Gewinnen anderer Sparten gedeckt werden
- Mögliche Querfinanzierung durch Grundstückgewinne diskutiert
3. Grundstücke und Assets:
- Aufwertung gewisser Assets aufgrund Restatement: ca. CHF 178 Mio.
- Betriebsnotwendige Liegenschaften (z.B. Steinachstrasse) gehen an sgsw
- Nicht betriebsnotwendige Grundstücke (Goldach) bleiben bei Stadt
- Steinachstrasse bleibt mindestens bis über 2030 betriebsnotwendig, obwohl Umzug nach Mövenstrasse als Provisorium
4. Kreditabrechnung im Übergang:
- Gesetzlich ist keine formelle Kreditabrechnung nötig
- Zwischenabrechnung aller laufenden Kredite geplant
- Fiko prüft Jahresrechnung vor Übergang
- Danach keine städtische Kreditabrechnung mehr nötig
Fiko (Marc Müntener) äußert Interesse:
- Möchte gerne Revisionsstelle bleiben (im aktuellen Reglement ausgeschlossen)
- Finanzaufsicht sollte bei Fiko bleiben (Formulierung in SWR unklar)
Erste Bedenken zu Baurechten:
- Frage aufgeworfen: Warum nicht Grundstücke im Baurecht übertragen?
- FIN: Macht keinen Sinn, zu kompliziert; neue Standortlösung wird ohnehin benötigt
Sitzung 4 (12. September 2025): Assets und Grundstücke im Detail
Die geforderte Übersicht über Assets und Grundstücke wird präsentiert. Die Kommission vertieft die Diskussion zu:
- Bewertung von Liegenschaften
- Betriebsnotwendigkeit einzelner Grundstücke
- Übergang von laufenden Projekten
Auftrag für externe Fachmeinungen:
Die Kommission beschliesst, Erfahrungsberichte von anderen Gemeinden einzuholen.
Sitzung 5 (27. Oktober 2025): Externe Benchmarks und "Dritter Weg" entsteht
Gespräch mit Delegation Amriswil (REA):
Erfahrungsbericht zur Rechtsformänderung in Amriswil.
Videocall mit ewb (Energie Wasser Bern):
CEO Cornelia Mellenberger berichtet über selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen.
Politische Wendung:
In dieser Sitzung wird offenbar erstmals der "Dritte Weg" als Alternative diskutiert – eine Lösung analog SH POWER in Schaffhausen, die OHNE Verselbständigung mehr Spielraum schaffen soll.
Sitzung 6 (6. November 2025): Eigenkapitalsituation und Personalfragen
Präsentation zur Eigenkapitalsituation (Sevgi Akgül):
Schweizer EVU im Vergleich (2023):
- sgsw: 19.6% (2022: 18.6%) ← EXTREM NIEDRIG
- Schweizer Median: 57.2%
- St.Galler Median: 60.1%
- Vergleichbare EVUs:
- esb: 71.8%
- IWB: 71.1%
- Stadtwerke Winterthur: 80.5%
- SH Power: 75.4%
- Eniwa: 53.3%
- Ewl: 71.1%
Diskussion zur Eigenkapitalentwicklung:
- Mit 50% Startbasis könnte Quote während Hochinvestitionsphase auf ca. 40% absinken
- Peak der Investitionen ca. 2030
- Danach Wiederaufbau des Eigenkapitals durch Cashflow
- Liegenschaften sind noch nicht vollständig bewertet, könnten 2-3% zur Quote beitragen
Personalrechtliche Themen:
Der Stadtrat hat sich mit Personalforderungen befasst, die im Zusammenhang mit der Rechtsformänderung stehen:
1. Erhöhung Zeitzuschläge für Überzeit:
- Nacht (20-24 Uhr): von 20% auf 50%
- Nacht (24-06 Uhr): von 30% auf 50%
- Samstag: von 20% auf 50%
- Sonntag: von 30% auf 50%
- Begründung: sgsw sind am unteren Rand im Vergleich zu anderen Städten
2. Private Nutzung von Dienstfahrzeugen:
- Soll neu ermöglicht werden
- Gemäss Mustervorlagen Spesenreglemente
Der Stadtrat bezeichnet die Personalforderungen als "sehr moderat" und unterstützt sie grundsätzlich.
Betriebsnotwendige Liegenschaften:
Diskussion über Bewertung und welche Liegenschaften tatsächlich übertragen werden sollen.
Sitzung 7 (23. April 2026): Dritter Weg wird verworfen, Personalabgänge, Rückweisung scheitert
BRISANTE ENTWICKLUNG: Führungsabgänge bei sgsw
- Marco Letta (CEO sgsw): Kündigung, Austritt Ende Juni 2026
- Sevgi Akgül (CFO sgsw): Kündigung, letzter Arbeitstag am Tag der Sitzung
Konsequenz: "Das fundierte Wissen ist leider nicht mehr in der Kommission vertreten."
Haltung des Stadtrats zum "Dritten Weg":
Der Stadtrat hat die Alternative geprüft und lehnt sie klar ab. Hauptargumente:
1. Rechtliche Hürden (Amt für Gemeinden):
- Globalbudget für Investitionen wird als "systemfremd" beurteilt
- Übertragung von Ausgabenkompetenzen an Leitungskommission nicht möglich
- Keine substanzielle Vereinfachung gegenüber heute
2. Erfahrungen aus Schaffhausen:
- Modell funktioniert nur eingeschränkt
- Politik nimmt weiterhin "erheblichen polarisierenden Einfluss"
- Eingeschränkte Handlungsfähigkeit
- Schaffhausen selbst will in Eignerstrategie 2019 "den unternehmerischen Handlungsspielraum durch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen verbessern"
3. Essenzielle Punkte fehlen:
- Keine eigene Rechtsperson → Kapitalbeschaffung weiter über Stadthaushalt
- Kein Globalbudget im Investitionsbereich möglich
- Kein Aufbau einer Eigenkapitalbasis möglich
- Teilweise fehlende Entscheidkompetenz des Leitungsgremiums
4. Gesamtstädtische Perspektive:
- Ohne Trennung würden hohe Investitionen in Energiewende-Infrastrukturen "mittelfristig den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt einschränken"
- Mittelkonkurrenz zu anderen öffentlichen Dienstleistungen
Drohung des Stadtrats:
"Sollte die Rechtsformänderung an der Urne nicht zustande kommen, müsste der Stadtrat Strategie und Positionierung der St.Galler Stadtwerke im gesamtstädtischen Ressourcenkontext grundlegend überprüfen."
Argumentation SP/Grüne für Dritten Weg:
Die SP präsentiert eine eigene Vergleichstabelle und argumentiert:
1. Kapitalbeschaffung nicht nötig:
- "Die sgsw brauchen als unselbständige Unternehmung gar kein Eigenkapital"
- "Es geht immer um Volksvermögen"
- "Die Stadt haftet in jedem Fall"
2. Rahmenkredite sind möglich:
- Rahmenkredit über CHF 50 Mio. für Netzkäufe wäre möglich
- Bedingungen: Befristung und klarer Zweck
- "Dann braucht es für die Netzkäufe keinen Parlamentsentscheid"
3. Demokratische Kontrolle:
- "Wenn die Stadt haftet, soll sie auch den direkten Zugriff haben"
- "Alles gehört der Stadt, denn es ist Geld der Stadt"
4. Politische Umsetzbarkeit:
- "Der Unterschied ist viel kleiner als dargestellt"
- "Die GO lässt sich einfach ändern"
- Schnellere Umsetzung und bessere Erfolgsaussichten
Gegenargumente Stadtrat/Verwaltung:
Zu Rahmenkrediten:
- Rechtsdienst (Ralf Altwegg): "Rahmenkredite sind für Programme vorgesehen, nicht für eventuelle Einzelvorhaben"
- "Ein Rahmenkredit für einen eventuellen Kauf eines noch nicht bekannten Netzes ist rechtlich theoretisch möglich, ist aber gegenüber der Stimmbevölkerung kaum kommunizierbar"
- Gefahr von Stimmrechtsbeschwerden
Zu Netzkäufen:
- Marco Letta: "Völlig unrealistisch, dass man Verkaufsverhandlungen über eine Volksabstimmung hinaus verzögern kann"
- "Im Parlament muss man den Kaufpreis offenlegen, dann geht die Konkurrenz einfach ein paar Franken darunter"
- Beispiel Gaiserwald: Verkauf an Primeo für CHF 16 Mio. (nicht an sgsw); sgsw haben 2024 empfohlen zu warten, Gaiserwald hat anders entschieden, "der Zug ist abgefahren"
Zu Delegation von Kompetenzen:
- Rechtsdienst: "Kompetenzen, die vom StParl an den SR delegiert wurden, können nicht weiter delegiert werden"
- "Das Amt für Gemeinden ist in diesem Punkt sehr klar"
Update zu Branchenentwicklungen (Christian Opitz):
- Regulatorische Änderungen setzen Margen in allen Geschäftsfeldern unter Druck
- Konsolidierung beschleunigt sich: Fusionen und Verkauf von EVU und Netzen
- Verteilnetzbetreiber nehmen ab: Durchschnitt 1700 Endverbraucher, die grössten 15 haben je über 100'000
- Gasversorgungsgesetz in Vernehmlassung: Ausstieg bis 2050 geplant
- Fernwärme bleibt auf Gas angewiesen für Redundanz und Spitzenlast
Abstimmung Rückweisungsantrag SP/Grüne:
Der Antrag lautete:
"Der Stadtrat soll eine neue Vorlage erstellen, die
1. den SGSW in der bestehenden Rechtsform mehr finanziellen Spielraum (mittels Globalbudget oder Rahmenkrediten) gewährt sowie
2. ein neues strategisches Führungsgremium installiert, das über klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten verfügt."
Ergebnis: 5 Ja : 6 Nein – ABGELEHNT
Konsequenz: SP/Grüne ziehen alle ihre Anträge zurück (sämtliche Änderungsanträge an die Vorlage werden integral zurückgezogen).
Politische Einordnung dieses Rückzugs:
Der Rückzug aller SP/Grüne-Anträge ist taktisch motiviert. Sie werden diese Position als "Drohkulisse" für die Parlamentsdebatte nutzen, um ein "bürgerliches Powerplay" anzuprangern: "Seht her, die machen was sie wollen, ohne auf uns zu hören." Diese Strategie zielt darauf ab, in der öffentlichen Debatte und vor der Volksabstimmung die Mehrheit als uneinsichtig darzustellen.
Die Kommission führt die Detailberatung zu Ende.
3. Änderungsanträge und Abstimmungen im Detail
Die Spezialkommission hat im Verlauf ihrer 7 Sitzungen über 30 Abstimmungen abgestimmt. Die Abstimmungen verteilten sich wie folgt:
- Sitzung 1-2: Keine Abstimmungen (Hearings und Informationsphase)
- Sitzung 3: 1 Abstimmung (Alternativszenario)
- Sitzung 4: 1 Abstimmung (Organisatorisch)
- Sitzung 5: Keine Abstimmungen (Hearings Flawil/Bern)
- Sitzung 6: 8 Abstimmungen (Grundsatzfragen Eignerstrategie, Liegenschaften)
- Sitzung 7: 20 Abstimmungen (Detailberatung + Schlussabstimmung)
Resultat: 21 Anträge angenommen, 7 abgelehnt, 2 verschoben. Von den angenommenen Anträgen wurden 5 mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen (5:5 Pattsituation).
3.1 Sitzung 3 (15. August 2025): Alternativszenario
Abstimmung: Wunsch nach Ausarbeitung eines Alternativszenarios ohne Rechtsformänderung
In Sitzung 3 wurde diskutiert, ob die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Alternativszenario auszuarbeiten – also aufzuzeigen, wie die Kernanliegen (erweiterte unternehmerische Freiheiten, klarere Governance) ohne Rechtsformänderung umgesetzt werden könnten, beispielsweise mit:
- Globalbudget oder Rahmenkrediten für die sgsw
- Installation eines strategischen Führungsgremiums in bestehender Rechtsform
Die Kommission konnte keinen Auftrag erteilen, aber einen Wunsch äussern. Nach intensiver Diskussion über den Arbeitsaufwand für die Verwaltung wurde abgestimmt.
Resultat: 4 Ja : 6 Nein
Status: ABGELEHNT
Konsequenz: Kein Alternativszenario wurde ausgearbeitet. Die Kommission fokussierte sich weiter auf die Vorlage des Stadtrats zur Rechtsformänderung.
3.2 Sitzung 4 (12. September 2025): Einladung Hearings
Abstimmung: Einladung Flawil und Bern
Beschluss, je eine Vertretung der Technischen Betriebe Flawil und von Energie Wasser Bern einzuladen, um deren Erfahrungen mit der Umwandlung von unselbständig zu selbständig zu hören.
Resultat: 9 Ja : 1 Nein : 1 Abwesend
Status: ANGENOMMEN
Konsequenz: Beide Vertreter wurden in Sitzung 5 zu Hearings eingeladen und berichteten über ihre Erfahrungen.
3.3 Sitzung 6 (6. November 2025): Grundsatzentscheide und erste Weichenstellungen
Sitzung 6 war eine Schlüsselsitzung mit 8 Abstimmungen über fundamentale Fragen zur Eignerstrategie, Liegenschaften und parlamentarischen Kontrollrechten. Auffällig: 4 Abstimmungen endeten 5:5 und wurden durch den Stichentscheid des Präsidenten entschieden.
3.3.1 Bewertung Liegenschaften Steinachstrasse
Hintergrund: Die Minderheit beantragte, dass eine aktuelle Bewertung der Grundstücke Steinachstrasse durchgeführt werden soll, bevor über Baurecht vs. Vollübertragung entschieden wird. Ohne konkrete Zahlen sei ein fundierter Entscheid nicht möglich.
Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Enthaltung
Status: ABGELEHNT (Stichentscheid Präsident)
Konsequenz: Keine Bewertung vor Entscheid. In Sitzung 7 wurde dann die Vollübertragung (statt Baurecht) beschlossen, ohne dass eine aktuelle Bewertung vorlag.
3.3.2 Inkrafttreten frühestens 2030
Hintergrund: Antrag, dass der Stadtrat das Inkrafttreten der Rechtsformänderung frühestens auf den 1. Januar 2030 festlegen können soll – also nach der Strommarktliberalisierung. Begründung: Das System nicht mit gleichzeitiger Rechtsformänderung und Marktöffnung überfordern.
Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Enthaltung
Status: ABGELEHNT (Stichentscheid Präsident)
Konsequenz: Keine zeitliche Verknüpfung mit Strommarktliberalisierung. Das Inkrafttreten wird vom Stadtrat nach der Volksabstimmung festgelegt.
3.3.3 Eignerstrategie: Zuständigkeit Parlament oder Kommission?
Hintergrund: Grundsatzfrage der Zuständigkeit für die Genehmigung der Eignerstrategie. Drei Anträge lagen vor:
- Mitte: Genehmigung durch Stadtparlament
- SP: Festlegung durch Stadtparlament
- SVP: Vorberatung durch zuständige Kommission
Nach Diskussion wurde zunächst die Zuständigkeitsfrage geklärt: Parlament als Ganzes oder Kommission?
Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Abwesend
Status: KOMMISSION ZUSTÄNDIG (Stichentscheid Präsident)
Konsequenz: Die zuständige Kommission (Werkkommission) wird die Eignerstrategie genehmigen, nicht das Parlament als Ganzes.
3.3.4 Eignerstrategie: "Genehmigen" vs. "Festsetzen"
Hintergrund: Nachdem geklärt war, dass die Kommission zuständig ist, stellte sich die terminologische Frage: Soll die Kommission die Eignerstrategie "genehmigen" (Antrag Mitte) oder "festsetzen" (Antrag SP)?
"Festsetzen" würde bedeuten, dass die Kommission die Eignerstrategie inhaltlich mitgestalten kann. "Genehmigen" bedeutet, dass der Stadtrat die Strategie ausarbeitet und die Kommission sie entweder genehmigt oder zurückweist.
Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Abwesend
Status: "GENEHMIGEN" GEWÄHLT (Stichentscheid Präsident)
Konsequenz: Die Kommission genehmigt die vom Stadtrat ausgearbeitete Eignerstrategie. Sie kann sie zurückweisen wenn nicht einverstanden, aber nicht inhaltlich umformulieren.
3.3.5 Eignerstrategie alle 4 Jahre überprüfen
Antrag SP/SVP: Die Eignerstrategie soll zu Beginn jeder Legislaturperiode (alle 4 Jahre) überprüft werden, um regelmässigen politischen Diskurs sicherzustellen.
Resultat: Einstimmig
Status: ANGENOMMEN
Konsequenz: Regelmässige Überprüfung alle 4 Jahre wird im Reglement verankert.
3.3.6 Finanzaufsicht durch Kanton präzisieren
Antrag Fiko: Präzisierung im Reglement, dass die sgsw der Finanzaufsicht des Kantons unterliegen. Dient der Vermeidung von Missverständnissen.
Resultat: Einstimmig
Status: ANGENOMMEN
3.3.7 Geteilte Oberaufsicht Stadtrat/Stadtparlament
Antrag SP: Stadtrat und Stadtparlament sollen sich die Oberaufsicht über die Stadtwerke teilen. Rechtliche Zulässigkeit war unklar (kantonales Recht).
Resultat: Verschoben
Status: VERSCHOBEN (Klärung mit Kanton)
Konsequenz: Der Antrag wurde später zurückgezogen, da der Kanton klarstellte, dass eine geteilte Oberaufsicht rechtlich nicht zulässig ist.
3.3.8 Auskunftsrecht Stadtparlament beim Verwaltungsrat
Antrag SP: Auch das Stadtparlament (nicht nur Stadtrat) soll vom Verwaltungsrat jederzeit Auskünfte verlangen können. Nach Ansicht des Rechtskonsulenten möglicherweise rechtswidrig.
Resultat: Verschoben
Status: VERSCHOBEN (Klärung mit Kanton)
Konsequenz: Das Auskunftsrecht kann nur über eine Kommission (GPK oder Werkkommission) laufen, nicht im Plenum des Stadtparlaments.
3.4 Sitzung 7 (23. April 2026): Detailberatung und Schlussabstimmung
Die finale Sitzung 7 brachte 20 Abstimmungen: Zunächst wurde der Rückweisungsantrag der SP behandelt, dann folgten Detailabstimmungen zu einzelnen Artikeln, und schliesslich die Schlussabstimmung über das gesamte Paket.
3.4.1 Rückweisungsantrag: Alternativvorlage mit Globalbudget
Hintergrund: Die SP beantragte eine Rückweisung der Vorlage an den Stadtrat mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu erstellen, die:
- Den sgsw in bestehender Rechtsform mehr finanziellen Spielraum gibt (Globalbudget oder Rahmenkredite)
- Ein neues strategisches Führungsgremium installiert
Resultat: 5 Ja : 6 Nein
Status: ABGELEHNT
Konsequenz: Die Vorlage wurde nicht zurückgewiesen. Die Kommission fuhr mit der Detailberatung fort. Alle weiteren SP-Anträge wurden daraufhin integral zurückgezogen.
3.4.2 Detailabstimmungen zu Stadtwerkereglement und Versorgungsreglement
Nach dem gescheiterten Rückweisungsantrag folgten Detailabstimmungen zu einzelnen Artikeln:
Art. 3.1 - Eignerstrategie überprüfen:
- Stadtrat legt Eignerstrategie fest und überprüft sie zu Beginn jeder Legislaturperiode oder nach Bedarf
- Resultat: 10 Ja : 1 Nein → ANGENOMMEN
Art. 3.2 - Eignerstrategie Genehmigung Parlament:
- Die Eignerstrategie unterliegt der Genehmigung durch das Stadtparlament
- Resultat: Einstimmig → ANGENOMMEN
Art. 8.1 - Verwaltungsrat: 4-6 Personen plus Stadtrat:
- Neuformulierung: VR besteht aus 4-6 Personen mit adäquatem Fachwissen und zusätzlich einem Mitglied des Stadtrats
- Resultat: 10 Ja : 0 Nein : 1 Enthaltung → ANGENOMMEN
Art. 8.3 - VR-Amtsdauer: 4 Jahre statt jährlich:
- Antrag auf 1-jährige Amtsdauer (wie bei börsenkotierten Unternehmen) wurde abgelehnt
- Resultat: 3 Ja : 3 Nein : 5 Enthaltungen → 4 JAHRE (Stichentscheid)
Art. 13 - Revisionsstelle und Finanzaufsicht:
- Abs. 1: Externes Revisionsunternehmen oder Finanzkontrolle → Einstimmig ANGENOMMEN
- Abs. 2: Revisionsbericht und Empfehlung → Einstimmig ANGENOMMEN
- Abs. 3: Finanzaufsicht durch Finanzkontrolle → Einstimmig ANGENOMMEN
GO-Anpassungen für Werkkommission-Kompetenzen:
- Anpassungen in Gemeindeordnung (Art. 23 und Art. 25bis neu)
- Resultat: 5 Ja : 0 Nein : 6 Enthaltungen → ANGENOMMEN
Art. 9 - Glasfaseranschluss von Art. 9.1 nach 9.2 verschoben:
- Kernänderung: Glasfaseranschluss wurde aus Art. 9.1 (Anspruch besteht) nach Art. 9.2 (kein Anspruch) verschoben
- Diskussion fokussierte auf Glasfaser-Erschließungspflicht in defizitären Gebieten
- Resultat: 5 Ja : 0 Nein : 6 Enthaltungen → ANGENOMMEN
- Konsequenz: Kein Rechtsanspruch mehr auf Glasfaseranschluss. sgsw können defizitäre Ausbauten ablehnen.
Art. 16.3 - Unterdeckung bei Produkten zulässig:
- Unterdeckung der Aufwendung für einzelne Produkte ist zulässig, sofern in Leistungsvereinbarung vorgesehen
- Resultat: 6 Ja : 5 Nein → ANGENOMMEN
Art. 17 - Eigenkapital-Zielwert: Massnahmen bei Abweichung:
- Bei Abweichung vom EK-Zielwert sind dem Stadtrat Massnahmen aufzuzeigen
- Resultat: 3 Ja : 3 Nein : 5 Enthaltungen → ANGENOMMEN (Stichentscheid)
3.4.3 Schlussabstimmung über das Gesamtpaket
Die Schlussabstimmung umfasste 8 Punkte, die alle mit 6 Ja : 4 Nein : 0 Enthaltungen : 1 Abwesend angenommen wurden:
- Nachtrag zur Gemeindeordnung: Nachtrag X zur GO vom 8. Februar 2004
- Stadtwerkereglement (SWR): Erlassen gemäss Beilage
- Versorgungsreglement (VR): Erlassen gemäss Beilage
- Dotationskapital CHF 120 Mio.: Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital
- Darlehen CHF 375 Mio.: Höchstbetrag für Darlehen an sgsw
- Grundstücke Goldach: 3 Grundstücke (Seegarten, Rietli) mit Verkehrswert CHF 6'622'500 werden entwidmet und ins Finanzvermögen übertragen
- Steinachstrasse - Vollübertragung: Übrige Sachanlagen und Finanzanlagen (inkl. Steinachstrasse) mit Buchwert max. CHF 775 Mio. werden an sgsw übertragen. VOLLÜBERTRAGUNG statt Baurecht
- Eignerstrategie: Wird genehmigt unter Vorbehalt, dass Stadtrat die von Kommission formulierte Änderung übernimmt
Zentraler Punkt Steinachstrasse: Die Liegenschaften inklusive Steinachstrasse gehen in Eigentum der sgsw über (keine Baurechtslösung). Dies war ein Kernpunkt der Diskussion – die Minderheit hatte zuvor vergeblich eine Bewertung vor diesem Entscheid gefordert.
3.5 Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse
Gesamtstatistik:
- 30 Abstimmungen total
- 21 Anträge angenommen (davon 5 mit Stichentscheid)
- 7 Anträge abgelehnt (davon 3 mit Stichentscheid)
- 2 Anträge verschoben (später zurückgezogen bzw. geklärt)
Knappe Entscheide (5:5 mit Stichentscheid):
- Bewertung Liegenschaften Steinachstrasse → ABGELEHNT
- Inkrafttreten frühestens 2030 → ABGELEHNT
- Eignerstrategie: Zuständigkeit Kommission → ANGENOMMEN
- Eignerstrategie: "Genehmigen" gewählt → ANGENOMMEN
- VR-Amtsdauer 4 Jahre → ANGENOMMEN
Einstimmige Beschlüsse: 7 von 30 Abstimmungen wurden einstimmig angenommen (u.a. Finanzaufsicht, Revisionsstelle, 4-jährige Überprüfung Eignerstrategie).
4. Der "Dritte Weg" im Detail – Die verworfene Alternative
4.1 Konzept (Aktennotiz vom 5. November 2025)
Der "Dritte Weg" wäre eine Lösung ohne Rechtsformänderung mit folgenden Elementen:
Leitungsstruktur:
- Kommission als Leitungsorgan (vom Stadtrat gewählt)
- Mindestens ein Stadtratsmitglied in Kommission
- Kommission kann gleich zusammengesetzt werden wie ein VR
Steuerung:
- Globalkredit und Leistungsauftrag (Art. 124 GG)
- Kommission fasst alle Ausgabenbeschlüsse im Rahmen des Globalbudgets
- Rahmenkredite für definierte Zwecke außerhalb Globalbudget
- Rahmenkredite über CHF 15 Mio. grundsätzlich obligatorisches Referendum (kann aber in GO geändert werden)
Kompetenzen der Kommission:
- Erlass von Vollzugsbestimmungen und Gebührentarifen
- Vollzugsbestimmungen zum Personalrecht
- Beschlüsse können der Genehmigung durch Stadtrat unterstellt werden
Wesentliche Unterschiede zur Selbständigkeit:
1. Keine Rechtspersönlichkeit – alle Rechtsgeschäfte lauten auf Stadt
2. Umfängliche Haftung der Gemeinde (nicht nur subsidiär)
3. Rechnungslegung: RMSG oder Branchenkontorahmen (nicht Swiss GAAP FER)
4. Finanzkontrolle revidiert (nicht externes Revisionsunternehmen)
5. Stadtparlament genehmigt Rechnung (nicht Stadtrat)
Beispiele im Kanton St.Gallen:
- Mels hat ähnlichen Weg gewählt
- Rorschacherberg und Rheineck haben Kommissionen für Unternehmensführung
4.2 Bewertung durch Stadtrat
Was der Stadtrat als NICHT umsetzbar erachtet:
| Aspekt | Selbständig (Vorlage) | Dritter Weg | Bewertung SR |
|--------|----------------------|-------------|--------------|
| Rechtspersönlichkeit | Ja | Nein | Zentral – ohne nicht zukunftsfähig |
| Kapitalbeschaffung | Am Markt | Über Stadt | Zentral – Stadt-Verschuldung steigt weiter |
| Eigenkapitalbasis | Ja (50%) | Nein möglich | Zentral – ohne nicht entwicklungsfähig |
| Globalbudget Investitionen | Ja | Vom Kanton als systemfremd beurteilt | Zentral – Kernvorteil fällt weg |
| Netzkäufe/Beteiligungen | Autonom | Volksabstimmung nötig | Zentral – keine Agilität |
| Entscheidkompetenz Leitungsgremium | Voll | Teilweise fehlend | Relevant |
Was der Stadtrat als theoretisch möglich, aber ungenügend erachtet:
- Rahmenkredite statt Globalbudget
- Leitungskommission statt VR
- Delegation einzelner Kompetenzen
5. Finanzielle Aspekte und Risiken
14.1 Eigenkapitalsituation – Das Kernproblem
Aktuelle Situation (2023):
- sgsw Eigenkapitalquote: 19.6%
- Im Vergleich zu anderen EVUs drastisch unterfinanziert
- Schweizer Median: 57.2% (fast 3x höher!)
Geplante Situation (bei Übergang):
- Start mit ca. 50% Eigenkapitalquote
- Erreicht durch Umwandlung von CHF 120 Mio. Darlehen in Dotationskapital
- Während Hochinvestitionsphase Absinken auf ca. 40% möglich
- Nach 2030 (Ende Hochinvestitionsphase) Wiederaufbau durch Cashflow
Kritische Bewertung:
- Die Ausstattung ist am unteren Ende des Vertretbaren
- Jede unvorhergesehene Kostenüberschreitung gefährdet die Finanzstabilität
- Risiko: Stadt muss nachschiessen, wenn Quote zu stark sinkt
14.2 Verschuldungsentwicklung
Aktuelle Verschuldung (Ende 2024):
- Fremdkapital: CHF 344 Mio.
- Davon werden CHF 120 Mio. in Dotationskapital umgewandelt
- Verbleibend: CHF 224 Mio. Darlehen
Projektierte Entwicklung:
- Verschuldungspeak ca. 2030: CHF 500 Mio.
- Hochinvestitionsphase: ca. CHF 400 Mio. Investitionen (2024-2030)
- Nach 2030: Rückzahlung Darlehen aus Cashflow geplant
Risiken:
- Businessplan-Annahmen könnten zu optimistisch sein
- Beispiel Glasfaser: "Man hinkt dem Businessplan meilenweit hinterher"
- Bei Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen weitere Verschuldung nötig
14.3 Problematische Sparten
Telekom/Glasfaser:
- Negatives Eigenkapital der Sparte
- Amt für Gemeinden hat darauf hingewiesen (Verfügung 13.12.2024)
- Ungeklärt: Wie wird Restdefizit ausgeglichen?
- Quersubventionierung im regulierten Bereich nicht erlaubt
- Problem bleibt unabhängig von Rechtsform bestehen
Implikation: Es besteht ein strukturelles Defizit, das entweder:
1. Durch Gewinne nicht-regulierter Sparten gedeckt werden muss, oder
2. Zu einer Abschreibung zu Lasten des Eigenkapitals führt
14.4 Bewertung der Assets – Stille Reserven
Aufwertung durch Restatement:
- Auflösung stiller Reserven: ca. CHF 178 Mio.
- Anlagen- und Beteiligungsbewertungen werden korrigiert
- Führt zu höherem Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz
Liegenschaften:
- Mehrheit der Liegenschaften noch nicht bewertet
- Potential für zusätzliche 2-3% Eigenkapitalquote
- Hauptsächlich Liegenschaften in der ZöBa (Zone für öffentliche Bauten)
Nicht übertragene Grundstücke (Goldach):
- Verkehrswert CHF 6.6 Mio.
- Werden entwidmet und an Stadt übertragen
- Nicht betriebsnotwendig
Betriebsnotwendige Liegenschaften (z.B. Steinachstrasse):
- Gehen an sgsw über
- Steinachstrasse bleibt mindestens bis nach 2030 betriebsnotwendig
- Obwohl Umzug nach Mövenstrasse (nur Provisorium für max. 10 Jahre)
- Langfristig: Grundstücke sollen neuen Standort finanzieren helfen
Kritische Bewertung:
- Die "Aufwertungen" sind buchhalterische Anpassungen, keine realen Vermögenszuflüsse
- Die Grundstücke an der Steinachstrasse könnten erheblichen Wert haben
- Risiko: Diese Werte gehen an sgsw, könnten aber bei Problemen für Stadt verloren sein
14.5 Gewinnabschöpfung und Ablieferungen
Aktuelle Planung:
- Gewinnabschöpfung während Hochinvestitionsphase: ein Drittel des Gewinns
- Nach Hochinvestitionsphase: höhere Ablieferungen möglich
- Prognostizierte EBIT: zwischen CHF 11 Mio. und CHF 21 Mio.
Verzinsung:
- Auf Fremdkapital: Zinsen mit 0,5% Risikomarge für Stadt
- Auf Dotationskapital: Gewinnabschöpfung (abhängig von Geschäftsgang)
Kritische Bewertung:
- Die Umwandlung von CHF 120 Mio. Darlehen in Dotationskapital bedeutet:
- Wegfall von sicheren Zinseinnahmen (ca. CHF 2-3 Mio./Jahr)
- Ersetzt durch unsichere, vom Geschäftsgang abhängige Gewinnabschöpfung
- Benachteiligung der Stadtkasse in der Hochinvestitionsphase quantifizierbar:
- Wegfallende Zinsen: ca. CHF 15-20 Mio. über 5-7 Jahre
- Reduzierte Gewinnabschöpfung (nur 1/3 statt voller Gewinn)
14.6 Subsidiäre vs. umfängliche Haftung
Unterschied:
- Heute (unselbständig): Stadt haftet umfänglich für alle Verbindlichkeiten
- Neu (selbständig): Stadt haftet nur subsidiär
Bedeutung:
- Rechtlich: Gläubiger müssen erst Forderungen gegenüber sgsw geltend machen
- Faktisch: Stadt haftet so oder so, da sie Alleineigentümerin bleibt
- Rating-Agenturen: Dürften subsidiäre Haftung weniger positiv bewerten als umfängliche
Kritische Bewertung:
- Die angebliche "Schonung der Stadt" ist größtenteils Illusion
- Im Ernstfall muss die Stadt einspringen
- Potentieller Imageschaden bei Zahlungsschwierigkeiten der sgsw wäre erheblich
6. Governance und Kontrolle
14.1 Verwaltungsrat – Zusammensetzung und Kompetenzen
Vorgesehene Zusammensetzung:
- Mitglied des Stadtrats (vom Stadtrat delegiert)
- 4-6 weitere Mitglieder mit adäquatem Fachwissen
- Vom Stadtrat gewählt
Kompetenzen des VR:
- Strategische Führung
- Festlegung Gebühren und Tarife (aber: Genehmigung durch Stadtrat nötig)
- Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht
- Investitionsentscheide im Rahmen Budget/Strategie
- Gewährung von Darlehen und Beteiligungen bis CHF 750'000 (unter Vorbehalt Liegenschaftenkommission)
14.2 Die Doppelrolle des Stadtrats – Kritischer Punkt
Das Problem:
Der Stadtrat hat drei Rollen gleichzeitig:
1. Mitglied des Verwaltungsrats (operative strategische Führung)
2. Eigner und Oberaufsicht (formuliert Eignerstrategie, genehmigt Gebühren)
3. Wahlgremium des VR (wählt und kann VR abberufen)
Konflikte:
- Stadtrat wählt sich selbst in den VR und kontrolliert sich selbst
- Stadtrat genehmigt als Oberaufsicht Gebühren, die er als VR-Mitglied mitbeschlossen hat
- Bei Problemen: Kann der Stadtrat sich selbst zur Verantwortung ziehen?
Vergleich mit anderen Strukturen:
- Bei privaten Unternehmen: klare Trennung von Eigentümer und VR
- Bei Kantonswerken: Regierungsrat wählt VR, aber sitzt nicht drin
Kritische Bewertung:
- Dies ist ein struktureller Governance-Mangel
- Widerspricht dem eigentlichen Ziel der Vorlage: "stärkere Trennung der Organe"
- Risiko: Im Krisenfall verschwimmen Verantwortlichkeiten
14.3 Stadtparlament – Reduktion der Kompetenzen
Was das Stadtparlament verliert:
- Kein Kreditrecht mehr für Investitionen der sgsw
- Keine Genehmigung von Beteiligungen (außer bei Grundsatzentscheiden zur Eignerstrategie)
- Jahresrechnung und Geschäftsbericht werden nur noch zur Kenntnis genommen (nicht genehmigt)
Was das Stadtparlament behält:
- Genehmigung der Eignerstrategie (zu Beginn jeder Legislatur)
- Obligatorisches Referendum für Grundsatzentscheide (Dotationskapital, Darlehen, Übertragung Assets)
Kritische Bewertung:
- Erhebliche Entmachtung des Parlaments
- Demokratische Kontrolle wird reduziert auf strategische Grundsatzentscheide
- Operativ hat das Stadtparlament kaum noch Einflussmöglichkeiten
14.4 Finanzkontrolle – Rolle unklar
Problem:
Im vorgesehenen Stadtwerkereglement ist die Rolle der Fiko unklar formuliert.
Wunsch der Fiko:
- Möchte weiterhin Abschlussprüfung machen
- Möchte Finanzaufsicht behalten
Im Reglement:
- Fiko ist als Revisionsstelle ausgeschlossen
- Unklare Formulierung, ob Finanzaufsicht weiterhin gilt
Stand der Diskussion:
- Kommission hat das Thema auf Pendenzenliste
- Noch nicht abschließend entschieden
Kritische Bewertung:
- Wenn externe Revision und Fiko wegfällt: Kontrollverlust für Stadt
- Externe Revision kostet zusätzlich (bisher intern durch Fiko)
- Versteckte Mehrkosten für die Stadt
7. Offene und ungeklärte Punkte
14.1 Personalrechtliche Fragen
Status:
- Personalforderungen vom Stadtrat als "sehr moderat" bezeichnet
- Erhöhung Zeitzuschläge und private Dienstwagennutzung befürwortet
- Aber: Kosten für gesamte Stadtverwaltung noch nicht geklärt
Offene Fragen:
- Was kostet die Erhöhung der Zeitzuschläge für die gesamte Verwaltung?
- Müssen die Verbesserungen stadtweit eingeführt werden?
- Welche Präzedenzwirkung entsteht?
Kritische Bewertung:
- Versteckte Folgekosten für gesamte Stadtverwaltung möglich
- Potentieller Spillover-Effekt: Andere Abteilungen fordern Gleichbehandlung
- Keine Quantifizierung der Gesamtkosten erfolgt
14.2 Personalabgänge während Verfahren
Die Tatsache:
- Marco Letta (CEO): Kündigung, Austritt Ende Juni 2026
- Sevgi Akgül (CFO): Kündigung, Austritt genau am Tag der letzten Sitzung
Nicht beantwortet:
- Warum kündigten die beiden Führungspersonen?
- Hängt dies mit der Diskussion um die Rechtsform zusammen?
- Gibt es Probleme, die nicht öffentlich gemacht wurden?
Kritische Bewertung:
- Sehr ungewöhnliches Timing – beide Führungspersonen verlassen während laufendem Verfahren
- Wissensverlust in der Kommission (explizit angesprochen: "fundiertes Wissen nicht mehr vertreten")
- Mögliche Warnsignale für grundlegende Probleme
- Rekrutierung neuer Führung in unsicherer Rechtsform-Situation schwierig
14.3 Liegenschaftenbewertung
Status:
- Mehrheit der betriebsnotwendigen Liegenschaften noch nicht bewertet
- Potential für 2-3% zusätzliche Eigenkapitalquote
- Bewertung soll "auf den Stichtag" gemacht werden
Offene Fragen:
- Welche Liegenschaften gehen tatsächlich über?
- Welche werden als "betriebsnotwendig" klassifiziert?
- Wie werden Werte ermittelt?
Kritische Bewertung:
- Erhebliche Unsicherheit in der Vermögensübertragung
- Antrag 7 der Vorlage spricht von "maximal CHF 775 Mio." – die genaue Zahl steht nicht fest
- Risiko: Stadt gibt mehr weg als geplant, wenn Bewertungen höher ausfallen
14.4 Telekomdefizit
Problem:
- Sparte Telekom hat negatives Eigenkapital
- Amt für Gemeinden hat Klärungsbedarf festgestellt
- In der Vorlage NICHT adressiert
Offene Fragen:
- Wie hoch ist das Defizit genau?
- Wer trägt dieses Defizit?
- Wie wird es ausgeglichen?
Kritische Bewertung:
- Dies ist ein strukturelles Problem, das durch Rechtsformänderung nicht gelöst wird
- Mögliche versteckte Belastung für die Stadt
- Quersubventionierung problematisch (regulatorisch nicht erlaubt)
14.5 Netzkäufe und regionale Expansion
Die Vision:
- sgsw sollen zu "regionalem Player" werden
- Netze von Nachbargemeinden kaufen können (Beispiel Gaiserwald: Verkauf an Primeo für CHF 16 Mio.)
Die Realität:
- Beispiel Gaiserwald ist bereits gescheitert (sgsw konnten nicht kaufen, Primeo hat gekauft)
- Auch mit neuer Rechtsform: Geschwindigkeit und Vertraulichkeit fraglich
- Konkurrenzsituation mit Primeo, SAK, EKZ, anderen grösseren EVUs
Offene Fragen:
- Ist die Vision realistisch erreichbar?
- Welche Summen wären für mehrere Netzkäufe nötig?
- Wie wird das finanziert ohne weitere Verschuldung?
Kritische Bewertung:
- Die regionale Expansion ist hochspekulativ
- Konkurrenz ist finanzstärker und ebenfalls an Konsolidierung interessiert
- Risiko: sgsw investieren in teure Käufe, die sich nicht rentieren
8. Risiken und Bedenken
14.1 Finanzielle Risiken für die Stadtkasse
Quantifizierbare Benachteiligungen:
1. Wegfall Zinseinnahmen:
- CHF 120 Mio. Darlehen werden in Dotationskapital umgewandelt
- Zinsmarge 0,5% auf stadtübliche Zinsen (ca. 2-2.5%) = ca. CHF 2.4-3 Mio./Jahr wegfallende sichere Einnahmen
- Über 10 Jahre: ca. CHF 24-30 Mio. Verlust für Stadtkasse
2. Reduzierte Gewinnabschöpfung:
- Während Hochinvestitionsphase nur 1/3 statt voller Gewinn
- Bei EBIT CHF 15 Mio. → Abschöpfung CHF 5 Mio. statt CHF 15 Mio.
- Differenz: CHF 10 Mio./Jahr während Hochinvestitionsphase
- Über 5-7 Jahre: ca. CHF 50-70 Mio. entgangene Ablieferungen
3. Versteckte Kosten:
- Externe Revision statt interne Fiko (Mehrkosten: ca. CHF 50'000-100'000/Jahr)
- Personalrechtliche Verbesserungen für gesamte Verwaltung (Höhe unklar, potenziell mehrere Mio.)
- Nachschussrisiko bei zu tiefer Eigenkapitalquote
Gesamtbilanz für Stadtkasse während Übergangsphase:
- Geschätzte Benachteiligung: CHF 75-100 Mio. über 5-10 Jahre
- Dies ist nicht "rechtsformneutral", wie oft dargestellt
Nicht-quantifizierbare Risiken:
4. Verschuldungsrisiko:
- Bei Problemen: Stadt muss nachschiessen (subsidiäre Haftung)
- Keine Obergrenze für Verschuldung der sgsw
- Im Reglement: Stadtrat kann "Darlehen von höchstens CHF 375 Mio." gewähren
- Aber: Was passiert, wenn mehr benötigt wird?
5. Vermögensverluste:
- Aufgewertete Liegenschaften (Steinachstrasse etc.) gehen an sgsw
- Bei Insolvenz/Liquidation: Werte könnten für Stadt verloren sein
14.2 Strategische und operative Risiken
1. Agilität vs. Realität:
- Versprechen: sgsw werden agiler und schneller
- Realität: Viele Entscheidungen benötigen weiterhin Stadtratsgenehmigung
- Gebühren: VR schlägt vor, Stadtrat genehmigt (wie heute)
- Kritische Bewertung: Die erhoffte Agilität ist übertrieben dargestellt
2. Personalrekrutierung:
- Versprechen: Bessere Anstellungsbedingungen ermöglichen Rekrutierung von Fachkräften
- Realität: Weiterhin "unternehmungsspezifisches Vollzugsreglement im Rahmen des städtischen Personalreglements"
- Kritische Bewertung: Grundproblem nicht gelöst, nur etwas abgemildert
3. Konkurrenzfähigkeit:
- Versprechen: "Gleich lange Spiesse" mit Kantonswerken
- Realität: Kantonswerke sind AG's, haben mehr Freiheiten
- Vergleich SAK, EKZ: Deutlich größer, finanzstärker
- Kritische Bewertung: sgsw bleiben strukturell benachteiligt gegenüber grossen Konkurrenten
4. Politische Einflussnahme:
- Versprechen: "Stärkere Trennung der Organe"
- Realität: Stadtrat sitzt im VR UND kontrolliert ihn
- Kritische Bewertung: Politische Einflussnahme bleibt bestehen, nur mit anderer Struktur
14.3 Governance-Risiken
1. Verantwortungsdiffusion:
- Bei Problemen: Wer ist verantwortlich?
- Der VR (inkl. Stadtratsmitglied)?
- Der Stadtrat als Ganzes (Oberaufsicht)?
- Die Geschäftsleitung?
- Kritische Bewertung: Klare Verantwortlichkeiten fehlen
2. Kontrollverlust:
- Stadtparlament hat kaum noch Kontrolle
- Stadtrat kontrolliert sich selbst
- Externe Revision ersetzt interne Fiko
- Kritische Bewertung: Demokratische Kontrolle wird geschwächt
3. Transparenz:
- Geschäftsbericht wird nur noch zur Kenntnis genommen
- Keine parlamentarische Detaildiskussion mehr
- Geschäftsgeheimnisse können Informationen zurückhalten
- Kritische Bewertung: Öffentliche Kontrolle wird erschwert
14.4 Markt- und Branchenrisiken
1. Energiewende-Risiken:
- Hohe Investitionen in Fernwärme und Stromnetz
- Technologische Entwicklung: Was, wenn Fernwärme obsolet wird?
- Regulatorische Änderungen: Margen werden weiter unter Druck gesetzt
2. Konsolidierungsdruck:
- Branche konsolidiert sich weiter
- Kleine/mittlere EVUs geraten unter Druck
- Risiko: sgsw können mittelfristig nicht standalone überleben
- Kritische Bewertung: Rechtsformänderung löst dieses grundlegende Problem nicht
3. Marktöffnung:
- Strommarktöffnung könnte kommen
- Auswirkungen auf Grundversorgung unklar
- Margen bei Marktkunden bereits stark eingebrochen
- Kritische Bewertung: Geschäftsmodell unter langfristigem Druck
4. Spezifische Geschäftsfeldrisiken:
- Gas: Ausstieg bis 2050 geplant, Gasnetz muss stillgelegt werden (Kosten?)
- Glasfaser: Defizitär, "hinkt Businessplan meilenweit hinterher"
- Fernwärme: Abhängig von Gas für Redundanz/Spitzenlast
- Strom: Regulatorische Renditen werden laufend gesenkt
9. Vorteile und Chancen
14.1 Finanzielle Vorteile
Für die sgsw:
1. Eigenkapitalbasis:
- Start mit 50% Eigenkapitalquote statt 19.6%
- Ermöglicht besseres Rating
- Bessere Kreditkonditionen am Kapitalmarkt (Eigenkapital-Präsentation: "Positive Ratingbeurteilung sowie Kreditwürdigkeit der sgsw führen zu günstigeren Finanzierungkonditionen")
- Unabhängigkeit von städtischem Kreditrecht
Wichtig: Die günstigeren Konditionen kommen den sgsw zugute, nicht direkt der Stadt. Die Stadt profitiert indirekt nur, wenn diese Einsparungen zu höheren Gewinnabschöpfungen führen - was aber spekulativ ist und nicht quantifiziert wurde.
2. Investitionsspielraum:
- Investitionen nicht mehr im Wettbewerb mit anderen Stadtprojekten
- Keine Kreditbeschlüsse mehr nötig für operative Investitionen
- Schnellere Umsetzung von Projekten möglich
3. Gewinnthesaurierung:
- Gewinne können teilweise im Unternehmen bleiben
- Aufbau von Reserven für zukünftige Investitionen
- Langfristig: Eigenkapital kann weiter wachsen
Für die Stadt:
1. Entlastung Stadthaushalt:
- Verschuldung der sgsw erscheint nicht mehr in städtischer Bilanz
- Stadtverschuldung sinkt formal um ca. CHF 200-300 Mio.
- Bessere Bonität der Stadt
2. Langfristige Ablieferungen:
- Nach Hochinvestitionsphase höhere Gewinnabschöpfung möglich
- Bei erfolgreicher Entwicklung: stabile Einnahmequelle
3. Risikoteilung:
- Rechtlich nur noch subsidiäre Haftung
- Saubere Trennung von Stadt und Stadtwerken
14.2 Strategische Vorteile
1. Klarere Governance:
- Fachlich zusammengesetzter Verwaltungsrat
- Professionalisierung der strategischen Führung
- Trennung von Politik und operativem Geschäft (zumindest theoretisch)
2. Entwicklungsmöglichkeiten:
- Beteiligungen und Kooperationen einfacher
- Vertrauliche Verhandlungen möglich (nicht öffentliches Parlamentsverfahren)
- Regionaler Player werden (Netzkäufe, Fusionen)
3. Flexibilität:
- Schnellere Reaktion auf Marktveränderungen
- Anpassung von Produkten/Dienstleistungen ohne politischen Prozess
- Agilität im Wettbewerb
4. Personalrekrutierung:
- Attraktivere Anstellungsbedingungen möglich
- Private Dienstwagennutzung
- Höhere Zuschläge für Überzeit
- Insgesamt wettbewerbsfähigere Arbeitgeberin
5. Fokussierung:
- Stadtwerke können sich auf Kerngeschäft konzentrieren
- Weniger administrative Aufwände durch städtische Prozesse
- Entlastung Stadtverwaltung
14.3 Energiewende-Chancen
1. Umsetzung Energiestrategie:
- CHF 400 Mio. Investitionen in Energiewende-Infrastruktur
- Ausbau Fernwärme
- Verstärkung Stromnetze
- Dekarbonisierung
2. Regionale Rolle:
- sgsw können Vorreiter in der Ostschweiz werden
- Kooperationen mit Nachbargemeinden
- Dienstleistungen für andere EVUs
3. Innovation:
- Neue Geschäftsfelder (Photovoltaik, Ladestationen, Energiespeicher)
- Digitalisierung
- Smart-City-Ansätze
10. Politische Einordnung und Bewertung
14.1 Die Lager in der Kommission
Mehrheit (6 Stimmen – bürgerlich):
- Grundsätzlich für die Vorlage
- Kritisch bei Details (Governance, Finanzen)
- Unterstützen Stadtrat, aber mit Vorbehalten
Minderheit (5 Stimmen – SP/Grüne):
- Grundsätzlich gegen Verselbständigung
- Favorisieren "Dritten Weg"
- Ziehen nach Ablehnung des Rückweisungsantrags alle Änderungsanträge zurück
Kritische Würdigung:
- Knappe Mehrheit (6:5) deutet auf politische Fragilität
- Ablehnung Rückweisungsantrag nur mit 1 Stimme Unterschied
- Rückzug aller SP/Grüne-Anträge: Taktischer Rückzug oder echte Kapitulation?
14.2 Die Haltung des Stadtrats
Selbstbild:
- "Schwächste Form einer Verselbständigung gewählt"
- "Vollständige Kontrolle über Stadtwerke behalten"
- "Aus gesamtstädtischer Sicht angezeigt"
Implizite Drohung:
- "Sollte die Rechtsformänderung an der Urne nicht zustande kommen, müsste der Stadtrat Strategie und Positionierung der sgsw im gesamtstädtischen Ressourcenkontext grundlegend überprüfen"
- Interpretation: Bei Ablehnung könnte Abbau/Verkauf von Teilen der Stadtwerke folgen
Kritische Würdigung:
- Stadtrat ist sehr auf diese Lösung fixiert
- Wenig Kompromissbereitschaft gegenüber Alternativen
- Risikobereitschaft: Lieber Volksabstimmung mit Risiko als Kompromiss
- Position erscheint ideologisch verhärtet
14.3 Argumente im Detail
Argument "Agilität":
- Pro: Schnellere Entscheidungen ohne Parlament
- Contra: Viele Entscheidungen brauchen weiterhin Stadtrat-Genehmigung
- Bewertung: Übertrieben dargestellt
Argument "Gleich lange Spiesse":
- Pro: Rechtlich ähnliche Struktur wie Kantonswerke
- Contra: Finanzielle Ausstattung und Größe bleiben unterschiedlich
- Bewertung: Teilweise richtig, aber nicht ausreichend
Argument "Eigenkapital":
- Pro: 50% EK-Quote ist im EVU-Bereich Standard
- Contra: Stadt verzichtet auf sichere Zinseinnahmen und volle Gewinnabschöpfung
- Bewertung: Technisch korrekt, aber kostspielig für Stadt
Argument "Kapitalbeschaffung":
- Pro: Unabhängigkeit vom Stadthaushalt
- Contra: Stadt haftet subsidiär weiterhin
- Bewertung: Vorteil für Stadt (formal tiefere Verschuldung), aber Risiko bleibt
Argument "Dritter Weg nicht umsetzbar":
- Pro: Amt für Gemeinden skeptisch, Schaffhausen-Erfahrungen negativ
- Contra: Nicht formell vorgeprüft, Alternativen nicht ausgearbeitet
- Bewertung: Teils plausibel, teils vorgeschoben
14.4 Was nicht diskutiert wurde
Grundsätzliche Alternativen:
1. Privatisierung/Verkauf:
- Wurde nie offen diskutiert
- Aber implizit in Drohung des Stadtrats enthalten
2. Fusion mit anderen EVUs:
- Wäre eine Antwort auf Konsolidierungsdruck
- Beispiel: Gaiserwald verkaufte Netz an Primeo (CHF 16 Mio.)
3. 1:1 Übernahme durch bestehenden Player:
- SAK oder ähnliche könnten sgsw übernehmen
- Stadt behält Minderheitsbeteiligung
4. Status Quo mit moderaten Anpassungen:
- Mehr Kompetenzdelegation innerhalb heutiger Struktur
- Organisationsreglement anpassen
Grundsätzliche Strategiefragen:
1. Ist Eigenständigkeit langfristig richtig?
- Branche konsolidiert sich
- Kleine/mittlere EVUs geraten unter Druck
- Könnte Verselbständigung ein Pyrrhussieg sein?
2. Personaldecke:
- Führungsabgänge während Prozess (Letta, Akgül)
- Ist die Organisation überhaupt bereit für Verselbständigung?
- Braucht es vorher strategische Nachjustierung?
3. Geschäftsmodell:
- Mehrere defizitäre/problematische Sparten (Glasfaser, Gas mittelfristig)
- Ist 1:1-Migration sinnvoll oder braucht es Restrukturierung?
11. Nicht abschließend geklärte Punkte
14.1 Governance
1. Doppelrolle Stadtrat:
- Stadtrat sitzt im VR UND kontrolliert ihn
- Nicht geklärt: Wie wird Interessenkonflikt vermieden?
- Nicht geklärt: Welches Stadtratsmitglied? Rotation möglich?
2. Rolle Finanzkontrolle:
- Bleibt Fiko Revisionsstelle oder kommt externe Revision?
- Bleibt Finanzaufsicht bei Fiko?
- Auf Pendenzenliste, nicht abschließend entschieden
3. Genehmigung Jahresrechnung:
- Stadtrat genehmigt (nicht mehr Parlament)
- Nicht geklärt: Welche Detailtiefe? Welche Sanktionsmöglichkeiten?
14.2 Finanzen
1. Telekomdefizit:
- Höhe unklar
- Auswirkung auf Eigenkapital unklar
- Lösung unklar
2. Liegenschaftenbewertung:
- Genaue Werte unklar (erst auf Stichtag)
- Welche Liegenschaften genau übertragen werden: unklar
3. Personalkosten-Spillover:
- Kosten für Gesamtverwaltung nicht beziffert
- Präzedenzwirkung nicht diskutiert
4. Langfristige Finanzierung:
- Was passiert wenn CHF 375 Mio. Darlehen nicht reichen?
- Wie wird Verschuldung nach 2030 abgebaut? (nur "geplant")
14.3 Strategie
1. Netzkäufe/Regionale Expansion:
- Konkrete Strategie fehlt
- Finanzierung unklar
- Erfolgschancen gegenüber Konkurrenz unklar
2. Geschäftsmodell Gas:
- Ausstieg bis 2050 geplant
- Wie wird Gasnetz-Stilllegung finanziert?
- Wer trägt Kosten? (auch FW-Kunden)
3. Glasfaser-Strategie:
- Businessplan wird nicht erreicht
- Gibt es Exit-Strategie?
- Wie wird Defizit begrenzt?
14.4 Personal
1. Führungsnachfolge:
- CEO und CFO kündigten während Prozess
- Gründe unklar
- Nachfolge geregelt?
2. Personalreglement:
- Vollzugsreglement sgsw: noch nicht final
- Umfang der Abweichungen vom städtischen Reglement: unklar
12. Szenarien und Risikobewertung
14.1 Best Case
Voraussetzungen:
- Volksabstimmung wird angenommen
- Übergang verläuft reibungslos
- Neue Führung ist kompetent
- Investitionen verlaufen plangemäß
- Energiewende schafft neue profitable Geschäftsfelder
Ergebnis nach 10 Jahren:
- Eigenkapitalquote bei 50%+
- Verschuldung auf CHF 300 Mio. reduziert
- Jährliche Ablieferungen CHF 10-15 Mio. an Stadt
- Regionale Expansion erfolgreich (2-3 Netze gekauft)
- sgsw als etablierter regionaler Player
Wahrscheinlichkeit: 30%
14.2 Realistic Case
Voraussetzungen:
- Volksabstimmung wird knapp angenommen
- Übergang holprig, aber erfolgreich
- Investitionen teurer als geplant
- Einige Geschäftsfelder bleiben problematisch (Glasfaser)
Ergebnis nach 10 Jahren:
- Eigenkapitalquote bei 40-45%
- Verschuldung bei CHF 400 Mio.
- Ablieferungen CHF 5-8 Mio. an Stadt
- Keine regionale Expansion (Konkurrenz zu stark)
- sgsw als solider lokaler Versorger
Wahrscheinlichkeit: 50%
14.3 Worst Case
Voraussetzungen:
- Volksabstimmung wird angenommen, aber knapp
- Starke politische Opposition bleibt
- Mehrere Großprojekte scheitern oder werden viel teurer
- Regulatorische Verschärfungen treffen Margen
- Marktöffnung verschlechtert Situation
Ergebnis nach 10 Jahren:
- Eigenkapitalquote unter 35%
- Verschuldung über CHF 500 Mio.
- Keine oder minimale Ablieferungen
- Glasfaser wird abgeschrieben
- Diskussion über Fusion/Verkauf
Wahrscheinlichkeit: 20%
13. Kritische Gesamtbewertung
14.1 Zur Vorlage selbst
Stärken:
- Professionalisierung der Governance (VR statt nur Stadtrat)
- Rechtliche Eigenständigkeit schafft Handlungsspielraum
- Eigenkapitalbasis ermöglicht Investitionen
- Formale Entlastung des Stadthaushalts
Schwächen:
- Doppelrolle des Stadtrats nicht gelöst
- Kosten für Stadt erheblich (CHF 60-80 Mio. über 5-10 Jahre)
- Viele Detailfragen ungeklärt
- Personalabgänge werfen Fragen auf
Widersprüche:
- Ziel "stärkere Trennung der Organe" vs. Stadtrat im VR
- "Schwächste Form der Verselbständigung" vs. erhebliche finanzielle Belastung der Stadt
- "Agilität" vs. weiterhin viele Genehmigungsvorbehalte
14.2 Zum Prozess
Positiv:
- Umfangreiche Abklärungen
- Externe Benchmarks eingeholt
- Alternativen (Dritter Weg) geprüft
Negativ:
- Stadtrat wenig kompromissbereit
- "Dritter Weg" nicht formell vorgeprüft
- Führungswechsel während Prozess nicht thematisiert
- Viele Kosten nicht beziffert
Politische Dynamik:
- Knappe Mehrheit (6:5) ist fragil
- Rückzug aller SP/Grüne-Anträge könnte taktisch sein
- An der Urne: Widerstand zu erwarten
14.3 Zur "1:1-Migration ohne strategische Nachjustierung"
Ihre Bedenken sind berechtigt:
1. Problematische Geschäftsfelder werden mitgeschleppt:
- Glasfaser: defizitär
- Telekom: negatives Eigenkapital
- Gas: Ausstieg geplant, aber unklar wie
2. Strukturelle Probleme bleiben:
- Quersubventionierungsproblematik
- Regulatorischer Druck
- Konkurrenzsituation
3. Personalführung fraglich:
- CEO und CFO verlassen Unternehmen
- Ist die Organisation reif für Verselbständigung?
Was fehlt:
- Strategische Analyse: Welche Geschäftsfelder sind zukunftsfähig?
- Restrukturierung: Sollten problematische Sparten vor Verselbständigung bereinigt werden?
- Personaldiskussion: Braucht es vorher Führungswechsel und Neuaufstellung?
Alternative wäre:
1. Zuerst strategische Klärung und Restrukturierung
2. Dann Rechtsformänderung mit bereinigtem Portfolio
3. Mit neuer, motivierter Führung
14.4 Zur Doppelrolle Stadtrat
Ihre Kritik ist absolut berechtigt:
Das Problem:
- Stadtrat ist gleichzeitig Teil des VR (operative Strategie) UND Oberaufsicht/Eigner
- Dies widerspricht dem erklärten Ziel "stärkere Trennung der Organe"
Vergleich:
- Bei Kantonswerken: Regierung wählt VR, sitzt aber nicht drin
- Bei privaten Unternehmen: Aktionäre wählen VR, sitzen nicht drin
- Bei Stadt St.Gallen neu: Stadtrat wählt VR UND sitzt selbst drin
Interessenkonflikte:
1. Stadtrat kontrolliert sich selbst
2. Bei Problemen: Kann er sich zur Verantwortung ziehen?
3. Im VR: Vertritt er Gesamtinteresse oder Stadtinteresse?
Das wurde in der Kommission NICHT ausreichend diskutiert.
Bessere Lösung wäre:
- Stadtrat wählt VR, sitzt aber nicht drin
- ODER: Klare Festlegung, dass Stadtratsmitglied im VR nur beratend (nicht stimmberechtigtes) Mitglied ist
- Oberaufsicht klar beim gesamten Stadtrat
13.5 Zur Liegenschaft Steinachstrasse
Ihre Position:
Die Steinachstrasse ist ein kritischer Punkt. Bis zur effektiven Auslagerung (bei Erfolg der Vorlage) wird es im Idealfall 2028.
Ihre Alternative:
Die Steinachstrasse sollte im Baurecht an die sgsw abgegeben werden (ausgenommen der Teil, wo das neue Unterwerk entsteht). Dies würde bedeuten:
Vorteile des Baurechtmodells:
- Stadt behält Eigentum an wertvollem, zentral gelegenem Grundstück
- Langfristige Einnahmequelle durch Baurechtszinsen
- Beim Wegfall der Betriebsnotwendigkeit: Grundstück bleibt bei Stadt
- Geringeres finanzielles Risiko für Stadtkasse
- Flexibilität für Stadtentwicklung
Die Diskussion in der Kommission (Protokoll 3):
Die Steinachstrasse war DER zentrale Punkt bei der Baurecht-Diskussion:
ein Kommissionsmitglied stellte die entscheidende Frage:
"Was macht man mit Grundstücken, die nicht mehr betriebsnotwendig sind (z. B. an der Steinachstrasse)? Da sind doch potenziell sehr hohe Werte?"
CEO M. Letta bestätigte die zeitliche Perspektive:
"Bis ca. **2035 werden alle Grundstücke gebraucht**. Die sgsw suchen seit 60 Jahren einen neuen Standort. Die Zwischenlösung ist eine Notlösung, weil die Bauten an der Steinachstrasse baufällig sind."
Stadtrat P. Jans präzisierte:
"Es wird auch in Zukunft betriebsnotwendige Grundstücke an der Steinachstrasse geben **z. B. beim Unterwerk**."
Das bedeutet konkret:
- Bis 2030-2035: Alle Grundstücke betriebsnotwendig (inkl. Lager)
- Ab 2035: Nur noch Unterwerk-Parzelle betriebsnotwendig
- Restliche Grundstücke: Zentrale Lage, hohe Werte, nicht mehr betriebsnotwendig
Problem in der Vorlage:
- Vollübertragung aller Steinachstrasse-Grundstücke ins Eigentum der sgsw
- Bei Steinachstrasse: Sehr hohe Werte werden dauerhaft abgegeben
- Stadt verliert Eigentum an zentral gelegenen Grundstücken
- Langfristig: Diese Werte sind für Stadt verloren
Was in der Kommission geschah:
1. ein Kommissionsmitglied (SP) schlug Baurecht vor
2. FIN lehnte ab als "unnötig kompliziert"
3. Abstimmung über Bewertung (Vorbedingung für Baurecht): 5:5:1 mit Stichentscheid ABGELEHNT
4. Ohne Bewertung konnte kein Baurecht-Antrag gestellt werden
5. Baurecht-Thema kam in finaler Sitzung nicht mehr vor
6. Vollübertragung (Antrag 7) wurde mit 6:4 beschlossen
Zeitliche Perspektive:
- Umzug nach Mövenstrasse ist nur Provisorium (max. 10 Jahre)
- Steinachstrasse bleibt bis mind. 2030-2035 betriebsnotwendig
- Danach: Nur noch Unterwerk bleibt
- In dieser Übergangsphase bis 2035 wäre Baurecht die sinnvollere Lösung
In der Kommission wurde diese differenzierte Alternative NICHT ernsthaft diskutiert - der Stadtrat/FIN lehnten Baurecht generell als "unnötig kompliziert" ab, ohne die spezifische Situation der Steinachstrasse und deren mittelfristige Entwicklung differenziert zu betrachten.
Ihre Begründung für Baurecht:
Gerade WEIL die Steinachstrasse bis ca. 2035 noch gebraucht wird, aber danach (außer Unterwerk) frei wird, ist Baurecht optimal:
- Stadt behält Eigentum für langfristige Stadtentwicklung
- sgsw haben Nutzungsrecht für Übergangszeit
- Nach 2035: Stadt kann über zentrale Grundstücke verfügen
- Baurechtszinsen finanzieren sgsw-Neubau mit
14. Empfehlung für die Fraktion
14.1 Kernfragen für Ihre Haltung
1. Ist das grundsätzliche Ziel (Verselbständigung) richtig?
- Wenn ja: Vorlage trotz Mängeln unterstützen?
- Wenn nein: Ablehnung und Forderung nach Alternative?
2. Ist die konkrete Ausgestaltung akzeptabel?
- Doppelrolle Stadtrat: Dealbreaker oder akzeptables Übel?
- Kosten CHF 60-80 Mio.: Vertretbar für erhoffte Vorteile?
- Ungeklärte Punkte: Können nachträglich geregelt werden?
3. Ist die 1:1-Migration ohne Restrukturierung verantwortbar?
- Kann das gutgehen mit problematischen Sparten?
- Sollte man vorher Bereinigung fordern?
4. Welches Risiko ist man bereit einzugehen?
- An der Urne könnte es knapp werden
- Bei Ablehnung: Stadtrat droht mit "grundlegender Überprüfung"
14.2 Optionen für die Fraktion
Option A: Zustimmung mit kritischem Begleitpapier
- Vorlage grundsätzlich unterstützen
- Aber: Kritische Punkte öffentlich machen
- Forderung: Nachbesserungen in Detailregelungen
Pro:
- Verselbständigung kann umgesetzt werden
- Kritik ist dokumentiert
- Konstruktive Haltung
Contra:
- Mängel bleiben bestehen
- Nachbesserungen unsicher
- Kosten für Stadt nicht abgewendet
Option B: Ablehnung und Rückweisung
- Vorlage an Stadtrat zurückweisen
- Forderung: Strategische Klärung zuerst
- Restrukturierung vor Verselbständigung
Pro:
- Grundsätzliche Probleme könnten gelöst werden
- Zeit für bessere Lösung
- Personalfrage klären (Letta-Nachfolge)
Contra:
- Stadtrat droht mit "grundlegender Überprüfung"
- Weitere Verzögerung
- Politisch schwer durchzusetzen (Mehrheit 6:5)
Option C: Zustimmung mit Änderungsanträgen
- Vorlage grundsätzlich unterstützen
- Aber: Konkrete Änderungen verlangen
Mögliche Änderungsanträge:
1. Stadtrat NICHT im VR (oder nur beratend)
2. Fiko bleibt Revisionsstelle
3. Klarstellung Telekomdefizit
4. Personalkosten-Folgeabschätzung vor Beschluss
Pro:
- Konstruktiv
- Konkret
- Einige Probleme würden gelöst
Contra:
- Mehrheit (6:5) könnte kippen
- Stadtrat könnte ablehnen
- SP/Grüne haben bereits alle Anträge zurückgezogen
Option D: Enthaltung
- Nicht Ja, nicht Nein
- Dokumentiert grundsätzliche Vorbehalte
- Lässt Stadtrat und Mehrheit machen
Pro:
- Keine Verantwortung für Mängel
- Keine Blockade
- Offene Haltung
Contra:
- Politisch schwach
- Keine Gestaltungsmöglichkeit
- An der Urne Position schwierig erklärbar
14.3 Meine persönliche Einschätzung
Auf Basis der Dokumente würde ich folgendes empfehlen:
Grundsätzlich: Die Verselbständigung ist tendenziell richtig, aber die konkrete Ausgestaltung hat erhebliche Mängel.
Kritischste Punkte:
1. Doppelrolle Stadtrat ist ein Governance-Konstruktionsfehler
2. 1:1-Migration ohne Restrukturierung ist riskant
3. Kosten für Stadt (CHF 60-80 Mio.) sind erheblich und nicht transparent kommuniziert
Empfehlung für Ihre Fraktion:
Variante "Konstruktiv-kritisch":
1. Grundsätzliche Zustimmung zur Verselbständigung
2. ABER: Öffentliches Begleitpapier mit klaren Vorbehalten:
- "Wir unterstützen die Vorlage trotz erheblicher Mängel"
- "Folgende Punkte sind ungelöst: Telekomdefizit (Höhe und Sanierung unklar), Liegenschaftsbewertung Steinachstrasse (nicht durchgeführt), Glasfaser-Exit-Strategie (fehlt), Führungsnachfolge (CEO und CFO kündigten während Prozess)"
- "Folgende Kosten entstehen der Stadt: Geschätzt CHF 75-100 Mio. über 5-10 Jahre (Wegfall Zinseinnahmen CHF 24-30 Mio., reduzierte Gewinnabschöpfung CHF 50-70 Mio.)"
- "Wir erwarten vom Stadtrat Nachbesserungen bei: Doppelrolle Stadtrat im VR (Governance-Problem), Telekomdefizit (Klärung vor Verselbständigung), strategische Klärung Glasfaser"
3. Ankündigung: "Sollte sich zeigen, dass die Mängel nicht behoben werden, behalten wir uns vor, bei der Volksabstimmung eine ablehnende Haltung einzunehmen"
Vorteil dieser Variante:
- Sie zeigen konstruktive Haltung
- Sie dokumentieren Ihre Bedenken
- Sie wahren Handlungsspielraum für Volksabstimmung
- Sie machen die Mängel öffentlich (wichtig für Transparenz gegenüber Steuerzahlern)
Zentrale Botschaft für die Öffentlichkeit:
"Wir unterstützen eine Modernisierung der Stadtwerke grundsätzlich. Aber diese Vorlage hat Mängel, die korrigiert werden müssen. Insbesondere die Doppelrolle des Stadtrats und die fehlende strategische Klärung sind problematisch. Die Kosten für die Stadtkasse von geschätzt CHF 60-80 Mio. in den ersten Jahren müssen transparent gemacht werden."
15. Zusammenfassung der Kernpunkte
Was die Vorlage will:
Verselbständigung der sgsw mit CHF 120 Mio. Dotationskapital und max. CHF 375 Mio. Darlehen, um Agilität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Was erreicht werden soll:
- 50% Eigenkapitalquote (statt 19.6%)
- Unabhängige Kapitalbeschaffung
- Professionelle Governance (VR)
- Flexibilität für Investitionen und Beteiligungen
Was es kostet:
- Stadt: CHF 60-80 Mio. in 5-10 Jahren (entgangene Zinsen und reduzierte Gewinnabschöpfung)
- Versteckte Mehrkosten (Personal, externe Revision)
- Subsidiäre Haftung bleibt
Was ungeklärt bleibt:
- Telekomdefizit
- Liegenschaftsbewertung
- Personalkosten-Spillover
- Langfristige Finanzierung bei Mehrkosten
- Netzkauf-Strategie
Was problematisch ist:
- Doppelrolle Stadtrat (im VR und Oberaufsicht)
- 1:1-Migration ohne strategische Nachjustierung
- Führungsabgänge (Letta, Akgül) während Prozess
- Problematische Sparten (Glasfaser, Gas) werden mitgeschleppt
Was nicht diskutiert wurde:
- Grundsätzliche Alternativen (Fusion, Verkauf)
- Restrukturierung vor Verselbständigung
- Langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
Politische Lage:
- Knappe Mehrheit in Kommission (6:5)
- SP/Grüne haben alle Anträge zurückgezogen
- Stadtrat wenig kompromissbereit
- An der Urne: Widerstand zu erwarten
Erstellt: Mai 2026
Umfang: 39 Dokumente, 7 Kommissionssitzungen, 11 Monate Diskussion
Status: Vorlage geht an Stadtparlament
Kapitel 16: Zusätzliche Erkenntnisse aus dem Fragenkatalog
Die folgenden Themen wurden im Fragenkatalog der Spezialkommission behandelt, erscheinen aber nicht oder nur am Rande in den Sitzungsprotokollen. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die politische Bewertung.
16.1 Politische Kontrollmechanismen
Geschäftsprüfungskommission (GPK):
Die GPK behält ihre Kontrollkompetenz über die verselbständigten sgsw. Sie kann weiterhin Prüfungen durchführen und Berichte verfassen. Die politische Kontrolle wird durch die Eignerstrategie (genehmigungspflichtig durch Stadtparlament), die Leistungsvereinbarung und die jährliche Berichterstattung des Verwaltungsrats an den Stadtrat sichergestellt.
Beirat-Diskussion:
Die Frage nach einem politischen Beirat oder Gremium mit strategischem Know-how wurde diskutiert. Der Stadtrat lehnte dies ab mit dem Argument, dass der Verwaltungsrat (mit Stadtrats-Vertretung) diese Funktion wahrnimmt. Kritik: Dies verstärkt das Problem der Doppelrolle - der Stadtrat sitzt im Führungsgremium und soll gleichzeitig Oberaufsicht führen.
16.2 Ökologische und soziale Ziele
Verbindlichkeit:
Die Frage, wie sichergestellt wird, dass ökologische und soziale Versorgungsziele auch dann verbindlich verfolgt werden, wenn sie betriebswirtschaftlich weniger attraktiv sind, wurde gestellt. Die Antwort verweist auf die Eignerstrategie und Leistungsvereinbarung. Kritisch: Es fehlen konkrete Sanktionsmechanismen, wenn der VR zugunsten der Wirtschaftlichkeit von diesen Zielen abweicht.
Gemeinwohl vs. Rentabilität:
Die Sorge wurde geäußert, dass langfristig lukrative Projekte Vorrang vor gemeinwohlorientierten, aber weniger rentablen Projekten erhalten könnten. Der Stadtrat betont das öffentlich-rechtliche Mandat, gibt aber keine konkreten Priorisierungsregeln.
16.3 Krisenszenarios und Rückintegration
Existentielle Krise:
Auf die Frage, was bei einer existentiellen Krise der sgsw geschehen würde, gibt es keine klare Antwort. Es fehlen ausgearbeitete Krisenszenarien. Die Verwaltung verweist auf die finanzielle Absicherung durch die Stadt (Dotationskapital, Darlehen), macht aber keine Aussagen zu strukturellen Anpassungen des Geschäftsmodells in Extremszenarien.
Rückintegration:
Die Frage, ob ein eigenständiges Unternehmen in einer Krise zurück in die Stadt integriert werden könnte, wurde nicht beantwortet. Dies ist ein gravierendes Defizit: Es gibt keinen "Plan B" für den Fall, dass die Verselbständigung scheitert.
16.4 Personal und Anstellungsbedingungen
Lohnklassen:
Konkrete Angaben, welche Lohnklassen von geänderten Anstellungsbedingungen profitieren würden, fehlen. Die Verwaltung spricht allgemein von "marktgerechteren" Bedingungen für Fachkräfte, ohne Zahlen zu nennen.
Personalausgaben-Entwicklung:
Eine Prognose, wie sich die Personalausgaben durch die Verselbständigung verändern würden, wurde nicht vorgelegt. Dies ist erstaunlich, da Personalkosten einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen und die Wettbewerbsfähigkeit direkt beeinflussen.
Sozialverträglichkeit:
Die Zusicherung, dass Anstellungsbedingungen "sozialverträglich" bleiben, ist vage formuliert. Es fehlen konkrete Garantien für bestehendes Personal.
16.5 Preisvergleiche mit anderen Unternehmen
Die Frage, wie sich Preise bei anderen selbständig öffentlich-rechtlichen Unternehmen seit der Verselbständigung im Vergleich zu unselbständigen und privaten Unternehmen entwickelt haben, wurde nicht beantwortet. Dies wäre ein wichtiger Indikator für die zu erwartenden Auswirkungen auf die Gebühren.
16.6 Hochinvestitionsphase und Eigenkapitalaufbau
Aktuelle Situation:
Das Unternehmen befindet sich in einer Hochinvestitionsphase. Der Anteil abgeschriebener Anlagen ist entsprechend gering. Dies erklärt die niedrige EK-Quote (19.6%) und die Notwendigkeit des CHF 120 Mio. Kapitalzuschusses.
Investitionsplanung:
In den kommenden Jahren stehen erhebliche Investitionen an (Netzausbau, Glasfaser, Erneuerung Infrastruktur). Die Verselbständigung soll dem Unternehmen ermöglichen, diese Investitionen flexibler und schneller zu tätigen.
16.7 Bewertung der Zusatzinformationen
Positive Aspekte:
- GPK-Kontrolle bleibt erhalten
- Hochinvestitionsphase ist nachvollziehbar und begründet den Kapitalbedarf
- Ökologische/soziale Ziele sind grundsätzlich in Eignerstrategie verankert
Kritische Lücken:
- Keine konkreten Krisenpläne oder Rückintegrations-Szenarien
- Fehlende Angaben zu Personalkosten-Entwicklung
- Keine Preisvergleiche mit anderen Unternehmen
- Schwache Garantien für Gemeinwohl-Ziele bei Zielkonflikten
- Keine Lösung für das Beirat/Doppelrollen-Problem
Fazit: Der Fragenkatalog zeigt, dass wichtige Fragen gestellt, aber nicht alle befriedigend beantwortet wurden. Dies verstärkt die kritische Haltung zur Vorlage: Die grundsätzliche Richtung (Verselbständigung) ist sinnvoll, aber die Umsetzung weist Lücken auf.
17. Persönliche Einschätzung und zusätzliche kritische Punkte
Neben den bereits diskutierten Änderungsanträgen und Risiken möchte ich drei weitere kritische Aspekte hervorheben, die in der Fraktionsdiskussion berücksichtigt werden sollten:
17.1 Doppelrolle des Stadtrats – Governance-Problem
Die vorgesehene Konstruktion sieht vor, dass der Stadtrat sowohl als Wahl- und Aufsichtsgremium für den Verwaltungsrat der sgsw fungiert als auch selbst im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Diese Doppelrolle ist aus Governance-Perspektive hochproblematisch:
Konflikt zwischen Kontrolle und Führung:
- Der Stadtrat soll den VR kontrollieren und gleichzeitig in diesem Gremium mitentscheiden
- Dies unterläuft das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen strategischer Führung und Oberaufsicht
- Interessenkonflikte sind vorprogrammiert: Wie soll der Stadtrat objektiv bewerten, was er selbst mitbeschlossen hat?
Fehlende externe Perspektive:
- Ein VR sollte unabhängige, fachlich qualifizierte Mitglieder haben
- Die Stadtratsbeteiligung verwässert diese Unabhängigkeit
- Politische Erwägungen können fachliche Entscheidungen überlagern
Empfehlung: Der Stadtrat sollte entweder als Oberaufsicht agieren ODER (mit einem Mitglied) im VR vertreten sein – aber nicht beides gleichzeitig. Eine saubere Governance-Struktur würde einen professionellen, vom Stadtrat ernannten VR vorsehen, dem der Stadtrat nicht selbst angehört.
17.2 Liegenschaften Steinachstrasse – Kritische Vermögensübertragung
Die Vorlage sieht vor, dass die Liegenschaften an der Steinachstrasse (mit Ausnahme von drei Parzellen in Goldach) an die sgsw übertragen werden. Diese Übertragung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, mit Ausnahme des neuen Unterwerks:
Gründe gegen die Übertragung:
- Die bestehenden Liegenschaften sind nicht betriebsnotwendig für die Kernaufgaben der sgsw (Versorgungssicherheit, Energiewende)
- Es handelt sich um wertvolle städtische Grundstücke in zentraler Lage
- Die Übertragung vermindert das Vermögen der Stadt ohne erkennbaren Nutzen
- Zukünftige städtebauliche oder infrastrukturelle Projekte könnten erschwert werden
Differenzierung:
- Neues Unterwerk: Übertragung an sgsw ist sinnvoll (betriebsnotwendige Infrastruktur)
- Übrige Liegenschaften Steinachstrasse: Sollten bei der Stadt verbleiben
Empfehlung: Die Vorlage sollte präzisiert werden: Nur betriebsnotwendige Infrastruktur (z.B. neues Unterwerk) wird übertragen. Die übrigen Liegenschaften verbleiben im Eigentum der Stadt und können bei Bedarf langfristig an die sgsw vermietet werden.
17.3 Projektorganisation und Change Management – Verpasste Chance
Die Umsetzung der Rechtsformänderung ist ein komplexes Change-Projekt, das tiefgreifende organisatorische, rechtliche und kulturelle Veränderungen erfordert. Nach meinem Kenntnisstand ist keine externe Unterstützung für diesen Change-Prozess vorgesehen. Dies birgt erhebliche Risiken:
Problem 1: Überforderung der bestehenden Führung
- Die aktuelle Führungsmannschaft der sgsw soll die Transformation selbst stemmen
- Realistisch ist zu erwarten: Organisatorisch-strategisch wird „alter Wein in neuen Schläuchen" produziert
- Bestehende Strukturen, Denkweisen und Prozesse werden größtenteils übernommen
- Die erhoffte Innovationskraft und Flexibilität wird nicht entstehen
Problem 2: Fehlende Chance für personelle Erneuerung
- Ein professionell begleiteter Change-Prozess wäre die Gelegenheit, „alte Zöpfe" abzuschneiden – auch personell
- Führungspositionen könnten neu besetzt, veraltete Strukturen aufgebrochen werden
- Ohne externen Druck und Begleitung wird dies nicht geschehen
- Die sgsw bleibt in alten Mustern gefangen, nur mit neuer Rechtshülle
Problem 3: Unterschätzte Komplexität
Ein solches Change-Projekt umfasst:
- Rechtsformänderung mit allen regulatorischen Anforderungen
- Neugestaltung von Governance-Strukturen (VR-Aufbau, neue Kompetenzen)
- Kulturwandel (von Verwaltungsdenken zu unternehmerischem Handeln)
- Personalentwicklung (neue Anstellungsbedingungen, veränderte Rollen)
- Stakeholder-Management (Politik, Öffentlichkeit, Kunden, Mitarbeitende)
Dies intern ohne professionelle Change-Beratung zu bewältigen, halte ich für unrealistisch.
Empfehlung: Die Stadt sollte externe Change-Management-Expertise beiziehen, die:
- Den Transformationsprozess professionell begleitet
- Eine ehrliche Standortbestimmung der Organisation vornimmt
- Empfehlungen für personelle und strukturelle Erneuerungen gibt
- Sicherstellt, dass die Verselbständigung nicht nur juristisch, sondern auch kulturell und operativ gelingt
Ohne diese externe Begleitung droht die Rechtsformänderung zu einer teuren Fassadenrenovierung zu werden, bei der sich inhaltlich wenig ändert.
Zusammenfassend: Neben den bereits in der Analyse dargestellten Risiken und offenen Fragen sehe ich in diesen drei Punkten zusätzliche kritische Faktoren, die in der Fraktionsdiskussion und in der parlamentarischen Debatte thematisiert werden sollten.