sgsw Rechtsformänderung

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Diese Analyse basiert auf den Kommissionsprotokollen und dem Fragenkatalog. Namen von Kommissionsmitgliedern wurden anonymisiert.

Zusammenfassung: Umwandlung der St.Galler Stadtwerke in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen

Erstellt für: Fraktionsanalyse

Zeitraum: Mai 2025 – April 2026

Basis: 39 Dokumente inkl. Vorlage, 7 Protokolle der Spezialkommission, Aktennotizen, Finanzunterlagen


1. Ausgangslage und Kernvorlage

1.1 Die Vorlage des Stadtrats (6. Mai 2025)

Der Stadtrat beantragt die Umwandlung der heutigen unselbständigen St.Galler Stadtwerke (sgsw) in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen. Die zentralen Eckpunkte:

Finanzielle Ausstattung:

Rechtliche Struktur:

Begründung des Stadtrats:

Die heutigen Hemmnisse der unselbständigen Form:

1. Innovations- und umsetzungshemmende Kultur im politisch geprägten Umfeld

2. Eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeiten: Langwierige und öffentliche Prozesse gefährden Vertraulichkeit bei Verhandlungen

3. Fehlende fachliche strategische Führung: Nur politische Aufsicht durch Stadtrat, keine professionelle Governance

4. Personalproblematik: Schwierigkeiten bei Rekrutierung von Fachkräften wegen unattraktiver Anstellungsbedingungen

Die drei Kernaufgaben der sgsw:

1. Versorgungssicherheit (Wasser, Strom, Gas, Wärme)

2. Energiewende (Dekarbonisierung, erneuerbare Energien, Netto-Null bis 2050)

3. Wirtschaftlichkeit (Gewinnausschüttung an Stadt, Rückzahlung Darlehen nach Hochinvestitionsphase)

1.2 Investitionskontext

Die sgsw stehen in einer Hochinvestitionsphase (2024-2030):


2. Verlauf der Diskussion und Spannungsbogen (7 Sitzungen)

Sitzung 1 (16. Mai 2025): Einführung und Zielsetzung

Die Kommission erhält eine Einführung in die Vorlage mit externem Berater (Lukas Lang, EVU Partners). Es werden die grundsätzliche Marktlage und die Herausforderungen für Energieversorger dargelegt:

Erste kritische Fragen entstehen zu:

Sitzung 2 (19. Juni 2025): Erste Detaildiskussion

Die Kommission beginnt mit der Diskussion von Antworten auf ihre Fragen. Es zeigt sich bereits eine politische Spaltung:

Zentrale Diskussionspunkte:

Sitzung 3 (15. August 2025): Finanztechnischer Übergang – Kernpunkte werden sichtbar

Teilnahme von Finanzdirektion (FIN) und Finanzkontrolle (Fiko) – dies ist die zentrale Sitzung für finanzielle Aspekte.

Zentrale Aussagen von FIN (Armin von Wehrden):

Eigenkapitalausstattung:

Kapitalbeschaffung:

Kritische Diskussionspunkte:

1. Negatives Eigenkapital der Sparte Telekom:

2. Glasfaser-Problematik:

3. Grundstücke und Assets:

4. Kreditabrechnung im Übergang:

Fiko (Marc Müntener) äußert Interesse:

Erste Bedenken zu Baurechten:

Sitzung 4 (12. September 2025): Assets und Grundstücke im Detail

Die geforderte Übersicht über Assets und Grundstücke wird präsentiert. Die Kommission vertieft die Diskussion zu:

Auftrag für externe Fachmeinungen:

Die Kommission beschliesst, Erfahrungsberichte von anderen Gemeinden einzuholen.

Sitzung 5 (27. Oktober 2025): Externe Benchmarks und "Dritter Weg" entsteht

Gespräch mit Delegation Amriswil (REA):

Erfahrungsbericht zur Rechtsformänderung in Amriswil.

Videocall mit ewb (Energie Wasser Bern):

CEO Cornelia Mellenberger berichtet über selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen.

Politische Wendung:

In dieser Sitzung wird offenbar erstmals der "Dritte Weg" als Alternative diskutiert – eine Lösung analog SH POWER in Schaffhausen, die OHNE Verselbständigung mehr Spielraum schaffen soll.

Sitzung 6 (6. November 2025): Eigenkapitalsituation und Personalfragen

Präsentation zur Eigenkapitalsituation (Sevgi Akgül):

Schweizer EVU im Vergleich (2023):

Diskussion zur Eigenkapitalentwicklung:

Personalrechtliche Themen:

Der Stadtrat hat sich mit Personalforderungen befasst, die im Zusammenhang mit der Rechtsformänderung stehen:

1. Erhöhung Zeitzuschläge für Überzeit:

2. Private Nutzung von Dienstfahrzeugen:

Der Stadtrat bezeichnet die Personalforderungen als "sehr moderat" und unterstützt sie grundsätzlich.

Betriebsnotwendige Liegenschaften:

Diskussion über Bewertung und welche Liegenschaften tatsächlich übertragen werden sollen.

Sitzung 7 (23. April 2026): Dritter Weg wird verworfen, Personalabgänge, Rückweisung scheitert

BRISANTE ENTWICKLUNG: Führungsabgänge bei sgsw

Konsequenz: "Das fundierte Wissen ist leider nicht mehr in der Kommission vertreten."

Haltung des Stadtrats zum "Dritten Weg":

Der Stadtrat hat die Alternative geprüft und lehnt sie klar ab. Hauptargumente:

1. Rechtliche Hürden (Amt für Gemeinden):

2. Erfahrungen aus Schaffhausen:

3. Essenzielle Punkte fehlen:

4. Gesamtstädtische Perspektive:

Drohung des Stadtrats:

"Sollte die Rechtsformänderung an der Urne nicht zustande kommen, müsste der Stadtrat Strategie und Positionierung der St.Galler Stadtwerke im gesamtstädtischen Ressourcenkontext grundlegend überprüfen."

Argumentation SP/Grüne für Dritten Weg:

Die SP präsentiert eine eigene Vergleichstabelle und argumentiert:

1. Kapitalbeschaffung nicht nötig:

2. Rahmenkredite sind möglich:

3. Demokratische Kontrolle:

4. Politische Umsetzbarkeit:

Gegenargumente Stadtrat/Verwaltung:

Zu Rahmenkrediten:

Zu Netzkäufen:

Zu Delegation von Kompetenzen:

Update zu Branchenentwicklungen (Christian Opitz):

Abstimmung Rückweisungsantrag SP/Grüne:

Der Antrag lautete:

"Der Stadtrat soll eine neue Vorlage erstellen, die
1. den SGSW in der bestehenden Rechtsform mehr finanziellen Spielraum (mittels Globalbudget oder Rahmenkrediten) gewährt sowie
2. ein neues strategisches Führungsgremium installiert, das über klar definierte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten verfügt."

Ergebnis: 5 Ja : 6 Nein – ABGELEHNT

Konsequenz: SP/Grüne ziehen alle ihre Anträge zurück (sämtliche Änderungsanträge an die Vorlage werden integral zurückgezogen).

Politische Einordnung dieses Rückzugs:

Der Rückzug aller SP/Grüne-Anträge ist taktisch motiviert. Sie werden diese Position als "Drohkulisse" für die Parlamentsdebatte nutzen, um ein "bürgerliches Powerplay" anzuprangern: "Seht her, die machen was sie wollen, ohne auf uns zu hören." Diese Strategie zielt darauf ab, in der öffentlichen Debatte und vor der Volksabstimmung die Mehrheit als uneinsichtig darzustellen.

Die Kommission führt die Detailberatung zu Ende.


3. Änderungsanträge und Abstimmungen im Detail

Die Spezialkommission hat im Verlauf ihrer 7 Sitzungen über 30 Abstimmungen abgestimmt. Die Abstimmungen verteilten sich wie folgt:

Resultat: 21 Anträge angenommen, 7 abgelehnt, 2 verschoben. Von den angenommenen Anträgen wurden 5 mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen (5:5 Pattsituation).


3.1 Sitzung 3 (15. August 2025): Alternativszenario

Abstimmung: Wunsch nach Ausarbeitung eines Alternativszenarios ohne Rechtsformänderung

In Sitzung 3 wurde diskutiert, ob die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Alternativszenario auszuarbeiten – also aufzuzeigen, wie die Kernanliegen (erweiterte unternehmerische Freiheiten, klarere Governance) ohne Rechtsformänderung umgesetzt werden könnten, beispielsweise mit:

Die Kommission konnte keinen Auftrag erteilen, aber einen Wunsch äussern. Nach intensiver Diskussion über den Arbeitsaufwand für die Verwaltung wurde abgestimmt.

Resultat: 4 Ja : 6 Nein
Status: ABGELEHNT

Konsequenz: Kein Alternativszenario wurde ausgearbeitet. Die Kommission fokussierte sich weiter auf die Vorlage des Stadtrats zur Rechtsformänderung.


3.2 Sitzung 4 (12. September 2025): Einladung Hearings

Abstimmung: Einladung Flawil und Bern

Beschluss, je eine Vertretung der Technischen Betriebe Flawil und von Energie Wasser Bern einzuladen, um deren Erfahrungen mit der Umwandlung von unselbständig zu selbständig zu hören.

Resultat: 9 Ja : 1 Nein : 1 Abwesend
Status: ANGENOMMEN

Konsequenz: Beide Vertreter wurden in Sitzung 5 zu Hearings eingeladen und berichteten über ihre Erfahrungen.


3.3 Sitzung 6 (6. November 2025): Grundsatzentscheide und erste Weichenstellungen

Sitzung 6 war eine Schlüsselsitzung mit 8 Abstimmungen über fundamentale Fragen zur Eignerstrategie, Liegenschaften und parlamentarischen Kontrollrechten. Auffällig: 4 Abstimmungen endeten 5:5 und wurden durch den Stichentscheid des Präsidenten entschieden.

3.3.1 Bewertung Liegenschaften Steinachstrasse

Hintergrund: Die Minderheit beantragte, dass eine aktuelle Bewertung der Grundstücke Steinachstrasse durchgeführt werden soll, bevor über Baurecht vs. Vollübertragung entschieden wird. Ohne konkrete Zahlen sei ein fundierter Entscheid nicht möglich.

Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Enthaltung
Status: ABGELEHNT (Stichentscheid Präsident)

Konsequenz: Keine Bewertung vor Entscheid. In Sitzung 7 wurde dann die Vollübertragung (statt Baurecht) beschlossen, ohne dass eine aktuelle Bewertung vorlag.

3.3.2 Inkrafttreten frühestens 2030

Hintergrund: Antrag, dass der Stadtrat das Inkrafttreten der Rechtsformänderung frühestens auf den 1. Januar 2030 festlegen können soll – also nach der Strommarktliberalisierung. Begründung: Das System nicht mit gleichzeitiger Rechtsformänderung und Marktöffnung überfordern.

Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Enthaltung
Status: ABGELEHNT (Stichentscheid Präsident)

Konsequenz: Keine zeitliche Verknüpfung mit Strommarktliberalisierung. Das Inkrafttreten wird vom Stadtrat nach der Volksabstimmung festgelegt.

3.3.3 Eignerstrategie: Zuständigkeit Parlament oder Kommission?

Hintergrund: Grundsatzfrage der Zuständigkeit für die Genehmigung der Eignerstrategie. Drei Anträge lagen vor:

Nach Diskussion wurde zunächst die Zuständigkeitsfrage geklärt: Parlament als Ganzes oder Kommission?

Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Abwesend
Status: KOMMISSION ZUSTÄNDIG (Stichentscheid Präsident)

Konsequenz: Die zuständige Kommission (Werkkommission) wird die Eignerstrategie genehmigen, nicht das Parlament als Ganzes.

3.3.4 Eignerstrategie: "Genehmigen" vs. "Festsetzen"

Hintergrund: Nachdem geklärt war, dass die Kommission zuständig ist, stellte sich die terminologische Frage: Soll die Kommission die Eignerstrategie "genehmigen" (Antrag Mitte) oder "festsetzen" (Antrag SP)?

"Festsetzen" würde bedeuten, dass die Kommission die Eignerstrategie inhaltlich mitgestalten kann. "Genehmigen" bedeutet, dass der Stadtrat die Strategie ausarbeitet und die Kommission sie entweder genehmigt oder zurückweist.

Resultat: 5 Ja : 5 Nein : 1 Abwesend
Status: "GENEHMIGEN" GEWÄHLT (Stichentscheid Präsident)

Konsequenz: Die Kommission genehmigt die vom Stadtrat ausgearbeitete Eignerstrategie. Sie kann sie zurückweisen wenn nicht einverstanden, aber nicht inhaltlich umformulieren.

3.3.5 Eignerstrategie alle 4 Jahre überprüfen

Antrag SP/SVP: Die Eignerstrategie soll zu Beginn jeder Legislaturperiode (alle 4 Jahre) überprüft werden, um regelmässigen politischen Diskurs sicherzustellen.

Resultat: Einstimmig
Status: ANGENOMMEN

Konsequenz: Regelmässige Überprüfung alle 4 Jahre wird im Reglement verankert.

3.3.6 Finanzaufsicht durch Kanton präzisieren

Antrag Fiko: Präzisierung im Reglement, dass die sgsw der Finanzaufsicht des Kantons unterliegen. Dient der Vermeidung von Missverständnissen.

Resultat: Einstimmig
Status: ANGENOMMEN

3.3.7 Geteilte Oberaufsicht Stadtrat/Stadtparlament

Antrag SP: Stadtrat und Stadtparlament sollen sich die Oberaufsicht über die Stadtwerke teilen. Rechtliche Zulässigkeit war unklar (kantonales Recht).

Resultat: Verschoben
Status: VERSCHOBEN (Klärung mit Kanton)

Konsequenz: Der Antrag wurde später zurückgezogen, da der Kanton klarstellte, dass eine geteilte Oberaufsicht rechtlich nicht zulässig ist.

3.3.8 Auskunftsrecht Stadtparlament beim Verwaltungsrat

Antrag SP: Auch das Stadtparlament (nicht nur Stadtrat) soll vom Verwaltungsrat jederzeit Auskünfte verlangen können. Nach Ansicht des Rechtskonsulenten möglicherweise rechtswidrig.

Resultat: Verschoben
Status: VERSCHOBEN (Klärung mit Kanton)

Konsequenz: Das Auskunftsrecht kann nur über eine Kommission (GPK oder Werkkommission) laufen, nicht im Plenum des Stadtparlaments.


3.4 Sitzung 7 (23. April 2026): Detailberatung und Schlussabstimmung

Die finale Sitzung 7 brachte 20 Abstimmungen: Zunächst wurde der Rückweisungsantrag der SP behandelt, dann folgten Detailabstimmungen zu einzelnen Artikeln, und schliesslich die Schlussabstimmung über das gesamte Paket.

3.4.1 Rückweisungsantrag: Alternativvorlage mit Globalbudget

Hintergrund: Die SP beantragte eine Rückweisung der Vorlage an den Stadtrat mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu erstellen, die:

  1. Den sgsw in bestehender Rechtsform mehr finanziellen Spielraum gibt (Globalbudget oder Rahmenkredite)
  2. Ein neues strategisches Führungsgremium installiert
Resultat: 5 Ja : 6 Nein
Status: ABGELEHNT

Konsequenz: Die Vorlage wurde nicht zurückgewiesen. Die Kommission fuhr mit der Detailberatung fort. Alle weiteren SP-Anträge wurden daraufhin integral zurückgezogen.

3.4.2 Detailabstimmungen zu Stadtwerkereglement und Versorgungsreglement

Nach dem gescheiterten Rückweisungsantrag folgten Detailabstimmungen zu einzelnen Artikeln:

Art. 3.1 - Eignerstrategie überprüfen:

Art. 3.2 - Eignerstrategie Genehmigung Parlament:

Art. 8.1 - Verwaltungsrat: 4-6 Personen plus Stadtrat:

Art. 8.3 - VR-Amtsdauer: 4 Jahre statt jährlich:

Art. 13 - Revisionsstelle und Finanzaufsicht:

GO-Anpassungen für Werkkommission-Kompetenzen:

Art. 9 - Glasfaseranschluss von Art. 9.1 nach 9.2 verschoben:

Art. 16.3 - Unterdeckung bei Produkten zulässig:

Art. 17 - Eigenkapital-Zielwert: Massnahmen bei Abweichung:

3.4.3 Schlussabstimmung über das Gesamtpaket

Die Schlussabstimmung umfasste 8 Punkte, die alle mit 6 Ja : 4 Nein : 0 Enthaltungen : 1 Abwesend angenommen wurden:

  1. Nachtrag zur Gemeindeordnung: Nachtrag X zur GO vom 8. Februar 2004
  2. Stadtwerkereglement (SWR): Erlassen gemäss Beilage
  3. Versorgungsreglement (VR): Erlassen gemäss Beilage
  4. Dotationskapital CHF 120 Mio.: Umwandlung von Darlehen in Eigenkapital
  5. Darlehen CHF 375 Mio.: Höchstbetrag für Darlehen an sgsw
  6. Grundstücke Goldach: 3 Grundstücke (Seegarten, Rietli) mit Verkehrswert CHF 6'622'500 werden entwidmet und ins Finanzvermögen übertragen
  7. Steinachstrasse - Vollübertragung: Übrige Sachanlagen und Finanzanlagen (inkl. Steinachstrasse) mit Buchwert max. CHF 775 Mio. werden an sgsw übertragen. VOLLÜBERTRAGUNG statt Baurecht
  8. Eignerstrategie: Wird genehmigt unter Vorbehalt, dass Stadtrat die von Kommission formulierte Änderung übernimmt

Zentraler Punkt Steinachstrasse: Die Liegenschaften inklusive Steinachstrasse gehen in Eigentum der sgsw über (keine Baurechtslösung). Dies war ein Kernpunkt der Diskussion – die Minderheit hatte zuvor vergeblich eine Bewertung vor diesem Entscheid gefordert.


3.5 Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse

Gesamtstatistik:

Knappe Entscheide (5:5 mit Stichentscheid):

Einstimmige Beschlüsse: 7 von 30 Abstimmungen wurden einstimmig angenommen (u.a. Finanzaufsicht, Revisionsstelle, 4-jährige Überprüfung Eignerstrategie).


4. Der "Dritte Weg" im Detail – Die verworfene Alternative

4.1 Konzept (Aktennotiz vom 5. November 2025)

Der "Dritte Weg" wäre eine Lösung ohne Rechtsformänderung mit folgenden Elementen:

Leitungsstruktur:

Steuerung:

Kompetenzen der Kommission:

Wesentliche Unterschiede zur Selbständigkeit:

1. Keine Rechtspersönlichkeit – alle Rechtsgeschäfte lauten auf Stadt

2. Umfängliche Haftung der Gemeinde (nicht nur subsidiär)

3. Rechnungslegung: RMSG oder Branchenkontorahmen (nicht Swiss GAAP FER)

4. Finanzkontrolle revidiert (nicht externes Revisionsunternehmen)

5. Stadtparlament genehmigt Rechnung (nicht Stadtrat)

Beispiele im Kanton St.Gallen:

4.2 Bewertung durch Stadtrat

Was der Stadtrat als NICHT umsetzbar erachtet:

| Aspekt | Selbständig (Vorlage) | Dritter Weg | Bewertung SR |

|--------|----------------------|-------------|--------------|

| Rechtspersönlichkeit | Ja | Nein | Zentral – ohne nicht zukunftsfähig |

| Kapitalbeschaffung | Am Markt | Über Stadt | Zentral – Stadt-Verschuldung steigt weiter |

| Eigenkapitalbasis | Ja (50%) | Nein möglich | Zentral – ohne nicht entwicklungsfähig |

| Globalbudget Investitionen | Ja | Vom Kanton als systemfremd beurteilt | Zentral – Kernvorteil fällt weg |

| Netzkäufe/Beteiligungen | Autonom | Volksabstimmung nötig | Zentral – keine Agilität |

| Entscheidkompetenz Leitungsgremium | Voll | Teilweise fehlend | Relevant |

Was der Stadtrat als theoretisch möglich, aber ungenügend erachtet:


5. Finanzielle Aspekte und Risiken

14.1 Eigenkapitalsituation – Das Kernproblem

Aktuelle Situation (2023):

Geplante Situation (bei Übergang):

Kritische Bewertung:

14.2 Verschuldungsentwicklung

Aktuelle Verschuldung (Ende 2024):

Projektierte Entwicklung:

Risiken:

14.3 Problematische Sparten

Telekom/Glasfaser:

Implikation: Es besteht ein strukturelles Defizit, das entweder:

1. Durch Gewinne nicht-regulierter Sparten gedeckt werden muss, oder

2. Zu einer Abschreibung zu Lasten des Eigenkapitals führt

14.4 Bewertung der Assets – Stille Reserven

Aufwertung durch Restatement:

Liegenschaften:

Nicht übertragene Grundstücke (Goldach):

Betriebsnotwendige Liegenschaften (z.B. Steinachstrasse):

Kritische Bewertung:

14.5 Gewinnabschöpfung und Ablieferungen

Aktuelle Planung:

Verzinsung:

Kritische Bewertung:

14.6 Subsidiäre vs. umfängliche Haftung

Unterschied:

Bedeutung:

Kritische Bewertung:


6. Governance und Kontrolle

14.1 Verwaltungsrat – Zusammensetzung und Kompetenzen

Vorgesehene Zusammensetzung:

Kompetenzen des VR:

14.2 Die Doppelrolle des Stadtrats – Kritischer Punkt

Das Problem:

Der Stadtrat hat drei Rollen gleichzeitig:

1. Mitglied des Verwaltungsrats (operative strategische Führung)

2. Eigner und Oberaufsicht (formuliert Eignerstrategie, genehmigt Gebühren)

3. Wahlgremium des VR (wählt und kann VR abberufen)

Konflikte:

Vergleich mit anderen Strukturen:

Kritische Bewertung:

14.3 Stadtparlament – Reduktion der Kompetenzen

Was das Stadtparlament verliert:

Was das Stadtparlament behält:

Kritische Bewertung:

14.4 Finanzkontrolle – Rolle unklar

Problem:

Im vorgesehenen Stadtwerkereglement ist die Rolle der Fiko unklar formuliert.

Wunsch der Fiko:

Im Reglement:

Stand der Diskussion:

Kritische Bewertung:


7. Offene und ungeklärte Punkte

14.1 Personalrechtliche Fragen

Status:

Offene Fragen:

Kritische Bewertung:

14.2 Personalabgänge während Verfahren

Die Tatsache:

Nicht beantwortet:

Kritische Bewertung:

14.3 Liegenschaftenbewertung

Status:

Offene Fragen:

Kritische Bewertung:

14.4 Telekomdefizit

Problem:

Offene Fragen:

Kritische Bewertung:

14.5 Netzkäufe und regionale Expansion

Die Vision:

Die Realität:

Offene Fragen:

Kritische Bewertung:


8. Risiken und Bedenken

14.1 Finanzielle Risiken für die Stadtkasse

Quantifizierbare Benachteiligungen:

1. Wegfall Zinseinnahmen:

2. Reduzierte Gewinnabschöpfung:

3. Versteckte Kosten:

Gesamtbilanz für Stadtkasse während Übergangsphase:

Nicht-quantifizierbare Risiken:

4. Verschuldungsrisiko:

5. Vermögensverluste:

14.2 Strategische und operative Risiken

1. Agilität vs. Realität:

2. Personalrekrutierung:

3. Konkurrenzfähigkeit:

4. Politische Einflussnahme:

14.3 Governance-Risiken

1. Verantwortungsdiffusion:

2. Kontrollverlust:

3. Transparenz:

14.4 Markt- und Branchenrisiken

1. Energiewende-Risiken:

2. Konsolidierungsdruck:

3. Marktöffnung:

4. Spezifische Geschäftsfeldrisiken:


9. Vorteile und Chancen

14.1 Finanzielle Vorteile

Für die sgsw:

1. Eigenkapitalbasis:

Wichtig: Die günstigeren Konditionen kommen den sgsw zugute, nicht direkt der Stadt. Die Stadt profitiert indirekt nur, wenn diese Einsparungen zu höheren Gewinnabschöpfungen führen - was aber spekulativ ist und nicht quantifiziert wurde.

2. Investitionsspielraum:

3. Gewinnthesaurierung:

Für die Stadt:

1. Entlastung Stadthaushalt:

2. Langfristige Ablieferungen:

3. Risikoteilung:

14.2 Strategische Vorteile

1. Klarere Governance:

2. Entwicklungsmöglichkeiten:

3. Flexibilität:

4. Personalrekrutierung:

5. Fokussierung:

14.3 Energiewende-Chancen

1. Umsetzung Energiestrategie:

2. Regionale Rolle:

3. Innovation:


10. Politische Einordnung und Bewertung

14.1 Die Lager in der Kommission

Mehrheit (6 Stimmen – bürgerlich):

Minderheit (5 Stimmen – SP/Grüne):

Kritische Würdigung:

14.2 Die Haltung des Stadtrats

Selbstbild:

Implizite Drohung:

Kritische Würdigung:

14.3 Argumente im Detail

Argument "Agilität":

Argument "Gleich lange Spiesse":

Argument "Eigenkapital":

Argument "Kapitalbeschaffung":

Argument "Dritter Weg nicht umsetzbar":

14.4 Was nicht diskutiert wurde

Grundsätzliche Alternativen:

1. Privatisierung/Verkauf:

2. Fusion mit anderen EVUs:

3. 1:1 Übernahme durch bestehenden Player:

4. Status Quo mit moderaten Anpassungen:

Grundsätzliche Strategiefragen:

1. Ist Eigenständigkeit langfristig richtig?

2. Personaldecke:

3. Geschäftsmodell:


11. Nicht abschließend geklärte Punkte

14.1 Governance

1. Doppelrolle Stadtrat:

2. Rolle Finanzkontrolle:

3. Genehmigung Jahresrechnung:

14.2 Finanzen

1. Telekomdefizit:

2. Liegenschaftenbewertung:

3. Personalkosten-Spillover:

4. Langfristige Finanzierung:

14.3 Strategie

1. Netzkäufe/Regionale Expansion:

2. Geschäftsmodell Gas:

3. Glasfaser-Strategie:

14.4 Personal

1. Führungsnachfolge:

2. Personalreglement:


12. Szenarien und Risikobewertung

14.1 Best Case

Voraussetzungen:

Ergebnis nach 10 Jahren:

Wahrscheinlichkeit: 30%

14.2 Realistic Case

Voraussetzungen:

Ergebnis nach 10 Jahren:

Wahrscheinlichkeit: 50%

14.3 Worst Case

Voraussetzungen:

Ergebnis nach 10 Jahren:

Wahrscheinlichkeit: 20%


13. Kritische Gesamtbewertung

14.1 Zur Vorlage selbst

Stärken:

Schwächen:

Widersprüche:

14.2 Zum Prozess

Positiv:

Negativ:

Politische Dynamik:

14.3 Zur "1:1-Migration ohne strategische Nachjustierung"

Ihre Bedenken sind berechtigt:

1. Problematische Geschäftsfelder werden mitgeschleppt:

2. Strukturelle Probleme bleiben:

3. Personalführung fraglich:

Was fehlt:

Alternative wäre:

1. Zuerst strategische Klärung und Restrukturierung

2. Dann Rechtsformänderung mit bereinigtem Portfolio

3. Mit neuer, motivierter Führung

14.4 Zur Doppelrolle Stadtrat

Ihre Kritik ist absolut berechtigt:

Das Problem:

Vergleich:

Interessenkonflikte:

1. Stadtrat kontrolliert sich selbst

2. Bei Problemen: Kann er sich zur Verantwortung ziehen?

3. Im VR: Vertritt er Gesamtinteresse oder Stadtinteresse?

Das wurde in der Kommission NICHT ausreichend diskutiert.

Bessere Lösung wäre:

13.5 Zur Liegenschaft Steinachstrasse

Ihre Position:

Die Steinachstrasse ist ein kritischer Punkt. Bis zur effektiven Auslagerung (bei Erfolg der Vorlage) wird es im Idealfall 2028.

Ihre Alternative:

Die Steinachstrasse sollte im Baurecht an die sgsw abgegeben werden (ausgenommen der Teil, wo das neue Unterwerk entsteht). Dies würde bedeuten:

Vorteile des Baurechtmodells:

Die Diskussion in der Kommission (Protokoll 3):

Die Steinachstrasse war DER zentrale Punkt bei der Baurecht-Diskussion:

ein Kommissionsmitglied stellte die entscheidende Frage:

"Was macht man mit Grundstücken, die nicht mehr betriebsnotwendig sind (z. B. an der Steinachstrasse)? Da sind doch potenziell sehr hohe Werte?"

CEO M. Letta bestätigte die zeitliche Perspektive:

"Bis ca. **2035 werden alle Grundstücke gebraucht**. Die sgsw suchen seit 60 Jahren einen neuen Standort. Die Zwischenlösung ist eine Notlösung, weil die Bauten an der Steinachstrasse baufällig sind."

Stadtrat P. Jans präzisierte:

"Es wird auch in Zukunft betriebsnotwendige Grundstücke an der Steinachstrasse geben **z. B. beim Unterwerk**."

Das bedeutet konkret:

Problem in der Vorlage:

Was in der Kommission geschah:

1. ein Kommissionsmitglied (SP) schlug Baurecht vor

2. FIN lehnte ab als "unnötig kompliziert"

3. Abstimmung über Bewertung (Vorbedingung für Baurecht): 5:5:1 mit Stichentscheid ABGELEHNT

4. Ohne Bewertung konnte kein Baurecht-Antrag gestellt werden

5. Baurecht-Thema kam in finaler Sitzung nicht mehr vor

6. Vollübertragung (Antrag 7) wurde mit 6:4 beschlossen

Zeitliche Perspektive:

In der Kommission wurde diese differenzierte Alternative NICHT ernsthaft diskutiert - der Stadtrat/FIN lehnten Baurecht generell als "unnötig kompliziert" ab, ohne die spezifische Situation der Steinachstrasse und deren mittelfristige Entwicklung differenziert zu betrachten.

Ihre Begründung für Baurecht:

Gerade WEIL die Steinachstrasse bis ca. 2035 noch gebraucht wird, aber danach (außer Unterwerk) frei wird, ist Baurecht optimal:


14. Empfehlung für die Fraktion

14.1 Kernfragen für Ihre Haltung

1. Ist das grundsätzliche Ziel (Verselbständigung) richtig?

2. Ist die konkrete Ausgestaltung akzeptabel?

3. Ist die 1:1-Migration ohne Restrukturierung verantwortbar?

4. Welches Risiko ist man bereit einzugehen?

14.2 Optionen für die Fraktion

Option A: Zustimmung mit kritischem Begleitpapier

Pro:

Contra:

Option B: Ablehnung und Rückweisung

Pro:

Contra:

Option C: Zustimmung mit Änderungsanträgen

Mögliche Änderungsanträge:

1. Stadtrat NICHT im VR (oder nur beratend)

2. Fiko bleibt Revisionsstelle

3. Klarstellung Telekomdefizit

4. Personalkosten-Folgeabschätzung vor Beschluss

Pro:

Contra:

Option D: Enthaltung

Pro:

Contra:

14.3 Meine persönliche Einschätzung

Auf Basis der Dokumente würde ich folgendes empfehlen:

Grundsätzlich: Die Verselbständigung ist tendenziell richtig, aber die konkrete Ausgestaltung hat erhebliche Mängel.

Kritischste Punkte:

1. Doppelrolle Stadtrat ist ein Governance-Konstruktionsfehler

2. 1:1-Migration ohne Restrukturierung ist riskant

3. Kosten für Stadt (CHF 60-80 Mio.) sind erheblich und nicht transparent kommuniziert

Empfehlung für Ihre Fraktion:

Variante "Konstruktiv-kritisch":

1. Grundsätzliche Zustimmung zur Verselbständigung

2. ABER: Öffentliches Begleitpapier mit klaren Vorbehalten:

3. Ankündigung: "Sollte sich zeigen, dass die Mängel nicht behoben werden, behalten wir uns vor, bei der Volksabstimmung eine ablehnende Haltung einzunehmen"

Vorteil dieser Variante:

Zentrale Botschaft für die Öffentlichkeit:

"Wir unterstützen eine Modernisierung der Stadtwerke grundsätzlich. Aber diese Vorlage hat Mängel, die korrigiert werden müssen. Insbesondere die Doppelrolle des Stadtrats und die fehlende strategische Klärung sind problematisch. Die Kosten für die Stadtkasse von geschätzt CHF 60-80 Mio. in den ersten Jahren müssen transparent gemacht werden."


15. Zusammenfassung der Kernpunkte

Was die Vorlage will:

Verselbständigung der sgsw mit CHF 120 Mio. Dotationskapital und max. CHF 375 Mio. Darlehen, um Agilität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Was erreicht werden soll:

Was es kostet:

Was ungeklärt bleibt:

Was problematisch ist:

Was nicht diskutiert wurde:

Politische Lage:


Erstellt: Mai 2026

Umfang: 39 Dokumente, 7 Kommissionssitzungen, 11 Monate Diskussion

Status: Vorlage geht an Stadtparlament



Kapitel 16: Zusätzliche Erkenntnisse aus dem Fragenkatalog

Die folgenden Themen wurden im Fragenkatalog der Spezialkommission behandelt, erscheinen aber nicht oder nur am Rande in den Sitzungsprotokollen. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die politische Bewertung.

16.1 Politische Kontrollmechanismen

Geschäftsprüfungskommission (GPK):

Die GPK behält ihre Kontrollkompetenz über die verselbständigten sgsw. Sie kann weiterhin Prüfungen durchführen und Berichte verfassen. Die politische Kontrolle wird durch die Eignerstrategie (genehmigungspflichtig durch Stadtparlament), die Leistungsvereinbarung und die jährliche Berichterstattung des Verwaltungsrats an den Stadtrat sichergestellt.

Beirat-Diskussion:

Die Frage nach einem politischen Beirat oder Gremium mit strategischem Know-how wurde diskutiert. Der Stadtrat lehnte dies ab mit dem Argument, dass der Verwaltungsrat (mit Stadtrats-Vertretung) diese Funktion wahrnimmt. Kritik: Dies verstärkt das Problem der Doppelrolle - der Stadtrat sitzt im Führungsgremium und soll gleichzeitig Oberaufsicht führen.

16.2 Ökologische und soziale Ziele

Verbindlichkeit:

Die Frage, wie sichergestellt wird, dass ökologische und soziale Versorgungsziele auch dann verbindlich verfolgt werden, wenn sie betriebswirtschaftlich weniger attraktiv sind, wurde gestellt. Die Antwort verweist auf die Eignerstrategie und Leistungsvereinbarung. Kritisch: Es fehlen konkrete Sanktionsmechanismen, wenn der VR zugunsten der Wirtschaftlichkeit von diesen Zielen abweicht.

Gemeinwohl vs. Rentabilität:

Die Sorge wurde geäußert, dass langfristig lukrative Projekte Vorrang vor gemeinwohlorientierten, aber weniger rentablen Projekten erhalten könnten. Der Stadtrat betont das öffentlich-rechtliche Mandat, gibt aber keine konkreten Priorisierungsregeln.

16.3 Krisenszenarios und Rückintegration

Existentielle Krise:

Auf die Frage, was bei einer existentiellen Krise der sgsw geschehen würde, gibt es keine klare Antwort. Es fehlen ausgearbeitete Krisenszenarien. Die Verwaltung verweist auf die finanzielle Absicherung durch die Stadt (Dotationskapital, Darlehen), macht aber keine Aussagen zu strukturellen Anpassungen des Geschäftsmodells in Extremszenarien.

Rückintegration:

Die Frage, ob ein eigenständiges Unternehmen in einer Krise zurück in die Stadt integriert werden könnte, wurde nicht beantwortet. Dies ist ein gravierendes Defizit: Es gibt keinen "Plan B" für den Fall, dass die Verselbständigung scheitert.

16.4 Personal und Anstellungsbedingungen

Lohnklassen:

Konkrete Angaben, welche Lohnklassen von geänderten Anstellungsbedingungen profitieren würden, fehlen. Die Verwaltung spricht allgemein von "marktgerechteren" Bedingungen für Fachkräfte, ohne Zahlen zu nennen.

Personalausgaben-Entwicklung:

Eine Prognose, wie sich die Personalausgaben durch die Verselbständigung verändern würden, wurde nicht vorgelegt. Dies ist erstaunlich, da Personalkosten einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen und die Wettbewerbsfähigkeit direkt beeinflussen.

Sozialverträglichkeit:

Die Zusicherung, dass Anstellungsbedingungen "sozialverträglich" bleiben, ist vage formuliert. Es fehlen konkrete Garantien für bestehendes Personal.

16.5 Preisvergleiche mit anderen Unternehmen

Die Frage, wie sich Preise bei anderen selbständig öffentlich-rechtlichen Unternehmen seit der Verselbständigung im Vergleich zu unselbständigen und privaten Unternehmen entwickelt haben, wurde nicht beantwortet. Dies wäre ein wichtiger Indikator für die zu erwartenden Auswirkungen auf die Gebühren.

16.6 Hochinvestitionsphase und Eigenkapitalaufbau

Aktuelle Situation:

Das Unternehmen befindet sich in einer Hochinvestitionsphase. Der Anteil abgeschriebener Anlagen ist entsprechend gering. Dies erklärt die niedrige EK-Quote (19.6%) und die Notwendigkeit des CHF 120 Mio. Kapitalzuschusses.

Investitionsplanung:

In den kommenden Jahren stehen erhebliche Investitionen an (Netzausbau, Glasfaser, Erneuerung Infrastruktur). Die Verselbständigung soll dem Unternehmen ermöglichen, diese Investitionen flexibler und schneller zu tätigen.

16.7 Bewertung der Zusatzinformationen

Positive Aspekte:

Kritische Lücken:

Fazit: Der Fragenkatalog zeigt, dass wichtige Fragen gestellt, aber nicht alle befriedigend beantwortet wurden. Dies verstärkt die kritische Haltung zur Vorlage: Die grundsätzliche Richtung (Verselbständigung) ist sinnvoll, aber die Umsetzung weist Lücken auf.


17. Persönliche Einschätzung und zusätzliche kritische Punkte

Neben den bereits diskutierten Änderungsanträgen und Risiken möchte ich drei weitere kritische Aspekte hervorheben, die in der Fraktionsdiskussion berücksichtigt werden sollten:

17.1 Doppelrolle des Stadtrats – Governance-Problem

Die vorgesehene Konstruktion sieht vor, dass der Stadtrat sowohl als Wahl- und Aufsichtsgremium für den Verwaltungsrat der sgsw fungiert als auch selbst im Verwaltungsrat Einsitz nimmt. Diese Doppelrolle ist aus Governance-Perspektive hochproblematisch:

Konflikt zwischen Kontrolle und Führung:

Fehlende externe Perspektive:

Empfehlung: Der Stadtrat sollte entweder als Oberaufsicht agieren ODER (mit einem Mitglied) im VR vertreten sein – aber nicht beides gleichzeitig. Eine saubere Governance-Struktur würde einen professionellen, vom Stadtrat ernannten VR vorsehen, dem der Stadtrat nicht selbst angehört.

17.2 Liegenschaften Steinachstrasse – Kritische Vermögensübertragung

Die Vorlage sieht vor, dass die Liegenschaften an der Steinachstrasse (mit Ausnahme von drei Parzellen in Goldach) an die sgsw übertragen werden. Diese Übertragung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, mit Ausnahme des neuen Unterwerks:

Gründe gegen die Übertragung:

Differenzierung:

Empfehlung: Die Vorlage sollte präzisiert werden: Nur betriebsnotwendige Infrastruktur (z.B. neues Unterwerk) wird übertragen. Die übrigen Liegenschaften verbleiben im Eigentum der Stadt und können bei Bedarf langfristig an die sgsw vermietet werden.

17.3 Projektorganisation und Change Management – Verpasste Chance

Die Umsetzung der Rechtsformänderung ist ein komplexes Change-Projekt, das tiefgreifende organisatorische, rechtliche und kulturelle Veränderungen erfordert. Nach meinem Kenntnisstand ist keine externe Unterstützung für diesen Change-Prozess vorgesehen. Dies birgt erhebliche Risiken:

Problem 1: Überforderung der bestehenden Führung

Problem 2: Fehlende Chance für personelle Erneuerung

Problem 3: Unterschätzte Komplexität

Ein solches Change-Projekt umfasst:

Dies intern ohne professionelle Change-Beratung zu bewältigen, halte ich für unrealistisch.

Empfehlung: Die Stadt sollte externe Change-Management-Expertise beiziehen, die:

Ohne diese externe Begleitung droht die Rechtsformänderung zu einer teuren Fassadenrenovierung zu werden, bei der sich inhaltlich wenig ändert.


Zusammenfassend: Neben den bereits in der Analyse dargestellten Risiken und offenen Fragen sehe ich in diesen drei Punkten zusätzliche kritische Faktoren, die in der Fraktionsdiskussion und in der parlamentarischen Debatte thematisiert werden sollten.